Wieviel geht in der Wochenendsauna ?

Mit Beschluss vom 15. Januar 2007 bestätigte die 4. Kammer die Untersagung der Nutzung des Grundstücks des Betreibers des "Sloboda-Clubs" in einer Wochenendhaussiedlung in Neustadt-Metel durch fremde Nutzer. Der Antragsteller betreibt dort eine sog. "Russen-Sauna" und richtete auch Hochzeiten aus, berichtet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Der Antragsteller warb im Internet in kyrillischer Schrift für die Nutzung des Geländes u. a. mit entblößten weiblichen Oberkörpern und mit dem Besuch von Boxweltmeister Nikolai Valuev. Anwohner hatte sich über Lärmbelästigungen von dem Grundstück beschwert und den Vorwurf erhoben, es werde der Prostitution nachgegangen.

Die Stadt Neustadt untersagte dem Antragsteller darauf, sein Grundstück (insbesondere die Sauna- und die Angelhütte) einem großen Personenkreis zur eigenständigen Fremdnutzung zu überlassen.

Das Gericht hielt die Nutzungsuntersagungsanordnung für rechtmäßig. Die gewerbliche Überlassung des Wochenendhausgrundstücks zur eigenständigen Nutzung durch Fremde widerspreche dem öffentlichen Baurecht allein schon wegen des Fehlens der hierfür erforderlichen Baugenehmigung. Die Genehmigung eines "Wochenendhauses" erfasse nur die Genehmigung des "Wohnens" am Wochenende. Wohnen sei gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts. Dies sei nicht mehr der Fall, wenn die Räumlichkeiten an Dritte gewerblich zu deren Verfügung und Ausgestaltung überlassen werden.

Quelle: - 4 B 8689/06 – VG Hannover

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18.01.2007:

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