Bundesweiter Gaspreisvergleich für Haushaltskunden

Nachdem die fehlenden Angaben der Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen vorliegen, hat das Bundeskartellamt seine in Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden der Länder erstellt Übersicht der Gaspreise für Haushaltskunden von 738 Gasversorgern in ganz Deutschland ergänzt, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf. Zugleich wurden auf Grund fehlerhaft übermittelter Daten seitens der betroffenen Unternehmen eingetretene Unrichtigkeiten korrigiert. Für eine benutzerfreundliche Recherche wurde zudem eine gesonderte Spalte mit den Ortsnamen eingefügt.

Die veröffentlichten Preise beruhen auf Mitteilungen durch das jeweilige Unternehmen und wurden vom Bundeskartellamt bzw. der zuständigen Landeskartellbehörde nicht auf deren Richtigkeit überprüft. Jegliche Gewähr ist daher ausgeschlossen. Die Rangliste lässt keinen Rückschluss darauf zu, welcher Anbieter missbräuchlich handelt oder welcher Anbieter objektiv als „billig“ oder zu „teuer“ anzusehen ist.

Angesichts der hohen Resonanz seitens der Verbraucher wurden die „Hinweise zum bundesweiten Gaspreisvergleich“ aktualisiert. Vielfach wurde beim Vergleich mit der eigenen Rechnung übersehen, dass es sich bei den veröffentlichten Gaspreisen um Nettopreise, d.h. um Preise ohne Mehrwertsteuer handelt.

Bei der vorgenommenen Abfrage war es auch nicht möglich, alle von den Gasversorgungsunternehmen angebotenen Tarifvarianten zu berücksichtigen, da die Übersichtlichkeit gelitten hätte. Gewählt wurde deshalb der Tarif, den die Mehrzahl der Kunden ohne zusätzliche Vertragsbedingungen für den entsprechenden Muster-Abnahmefall in Anspruch nimmt und der grundsätzlich allen Kunden dauerhaft offen steht.

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16.01.2007:

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