Vielfalt in Geschmack und Größe: Zitrusfrüchte - Vitaminspender in kalter

Zitrusfrüchte erfreuen sich aufgrund ihres Vitamin C-Gehaltes vor allem im Winterhalbjahr großer Beliebtheit. Der durchschnittliche Bundesbürger konsumiert davon jährlich etwa 15 kg. Der Reichtum an Arten und Sorten ist sehr groß und bietet geschmackliche Vielfalt. Besonders großfrüchtig sind die herbbitteren Pampelmusen und die milderen, süßer schmeckenden Grapefruits, die aus Pampelmusen und Orangen gezüchtet wurden, so das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Weniger bekannt ist die Pomelo, eine Kreuzung aus Grapefruit und Pampelmuse, die mild säuerlich schmeckt. Bei den wesentlich häufiger verzehrten Orangen wird nach der Farbe des Fruchtfleisches in Blondorangen, Halbblutorangen und Blutorangen unterschieden. Bitterorangen, Pomeranze und Bergamotte, werden zumeist in Marmeladen und Desserts verarbeitet oder aromatisieren andere Lebensmittel, klassisches Beispiel ist der Earl Grey Tee.

Die vielfältigste Gruppe sind die Mandarinen, die zahlreiche Sorten und Kreuzungen umfassen. Nicht zu vergessen sind Limetten und Zitronen, deren Saft nicht mehr aus der Küche wegzudenken ist. Seltener in Gebrauch ist die intensiv aromatische Kumquat, eine der kleinsten Zitrusfrüchte. Sie wird als ganze Frucht verzehrt. Das ist problemlos möglich, da die Schale nicht behandelt wird.

Zitrusfrüchte müssen reif geerntet werden, da sie nicht nachreifen. Nach der Ernte werden sie gewaschen und gebürstet. "Da Zitrusfrüchte sehr anfällig gegenüber Fäulnis sind, werden sie häufig nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln gegen Pilze behandelt. Die Schalen eignen sich dann selbstverständlich nicht mehr für den Verzehr", sagt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale. Schalenbehandelte Früchte werden als "konserviert" oder "mit Konservierungsmittel" und der Bezeichnung des eingesetzten Stoffes gekennzeichnet. Zitrusfrüchte können zur Konservierung auch gewachst werden, dann werden sie mit der Kennzeichnung "gewachst" versehen. Auch in diesem Fall ist die Schale nicht für den Verzehr geeignet.

Tragen Zitrusfrüchte den Hinweis "unbehandelt", bezieht sich diese Aussage nur auf die Nacherntebehandlung, das heißt, die Schale wurde nach der Ernte nicht behandelt. Im konventionellen Anbau von Zitrusfrüchten werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Die jährlichen Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass in der überwiegenden Mehrzahl der analysierten Proben Rückstände innerhalb der zulässigen Grenzen gefunden werden. Bei der Rückstandsuntersuchung wird die gesamte Frucht, Fruchtfleisch und Schale, betrachtet. Wird nur das verzehrbare Fruchtfleisch untersucht, zeigen die Analysen sehr viel geringere Rückstände, will sagen, die Rückstände konzentrieren sich hauptsächlich in der Schale.

Für den Einkauf und Gebrauch von Zitrusfrüchten gibt die Verbraucherzentrale folgende Hinweise: Die Schale von Zitrusfrüchten, die nach der Ernte behandelt wurden, sollte generell weder verzehrt noch zu dekorativen Zwecken, etwa an einem Getränk benutzt werden.

Konventionell erzeugte Früchte sollten vor dem Schälen gründlich mit heißem Wasser gereinigt werden. Gleichfalls empfiehlt es sich, nach dem Schälen und vor dem Verzehr oder der Verarbeitung des Fruchtfleisches die Hände gründlich zu waschen. Zitrusfrüchte aus ökologischem Anbau werden nicht mit chemischen Pflanzenschutzmitteln und Mitteln zur Schalenkonservierung behandelt. Sie sind daher anfälliger gegen Schimmelbefall und müssen sorgfältig gelagert werden.

Zitrusfrüchte sollten bei mäßiger Zimmertemperatur aufbewahrt werden. Sie gehören nicht in den Kühlschrank, da sie kälteempfindlich sind. Sie halten sich etwa zwei Wochen.
Fein geschnittene Kumquats können in vielen Gerichten anstelle abgeriebener Orangenschale verwendet werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 bis 16 Uhr am Ernährungstelefon unter der Rufnummer 0180-5-791352 (0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) zum Schwerpunkt Obst und Gemüse. Interessierte Verbraucher können ihre Fragen zur Warenkunde und zur Kennzeichnung, zur Verwendung im Haushalt und zu gesundheitlichen Aspekten stellen.

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14.01.2007:

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