Elektronische Nachweisführung in der Abfallwirtschaft
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Sa, 2007-01-13 23:13.Am 1. Februar 2007 treten das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Ab 2010 sind elektronische Nachweise für gefährliche Abfälle mit digitaler Signatur Pflicht. Aber wie werden diese Nachweise erstellt und wie wird damit umgegangen?
Welche Voraussetzungen müssen Abfallerzeuger, Entsorger oder Transporteur schaffen, um diese elektronische Form der Nachweise zu führen?
Diese und andere Fragen werden in dem vom VDI Wissensforum am 6. März 2007 in Düsseldorf veranstalteten Seminar „Elektronische Nachweisführung in der Abfallwirtschaft“ praxisnah beantwortet. Seminarinhalte sind die Neuerungen im Abfallgesetz, die Darstellung der Feldversuche, die durchgeführt wurden, die
Bausteine der elektronischen Form und die Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.
Das Seminar wendet sich an Abfallerzeuger aus Industrie, Gewerbe und Handwerk, Einsammler und Beförderer von Abfällen, Betreiber von Entsorgungsanlagen, Abfallbeauf¬tragte in Unternehmen, Abfalltechniker und Umwelt¬behörden.
Weitere Informationen und das Seminarprogramm:
VDI Wissensforum Kundenzentrum, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf
E-Mail: wissensforum@vdi.de,
Telefon: +49 (0) 211 62 14-2 01, Telefax: -1 54
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Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.