Länder kontrollierten Anwender von Pflanzenschutzmitteln intensiver

Das 2004 von Bund und Ländern initiierte Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wurde 2005 intensiviert. Im Berichtsjahr 2005 wurden rund 3.200 Handelseinrichtungen und 6.200 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit legt den Jahresbericht 2005 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des Bundes und der Länder vor, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass über ein Viertel aller Verkaufsstellen für Pflanzenschutzmittel im Jahr 2005 Produkte anboten, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugelassen oder nicht aktuell gekennzeichnet waren. Zwei Drittel der beanstandeten Betriebe handelten mit Pflanzenschutzmitteln für Haus- und Kleingärten. Dies sind Ergebnisse des Jahresberichts zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, in dessen Rahmen die Länderbehörden kontrollieren, ob die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts beim Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt die Ergebnisse der Ländermeldungen zu einem Jahresbericht zusammen.

Rund 13 Prozent der Betriebe hatten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht oder nur unvollständig angezeigt. In fünf Prozent der Betriebe war das Personal nicht wie vom Gesetzgeber gefordert ausgebildet oder es wurden Mängel bei der Pflicht zur Beratung von Kunden festgestellt. Bei neun Prozent der kontrollierten Betriebe wurde gegen das Selbstbedienungsverbot bei Pflanzenschutzmitteln verstossen; häufig waren Mittel wie Baumwachse oder Schneckenkornpräparate offen zugänglich.

Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist gemäss Zulassung stets nur in bestimmten Kulturen erlaubt. Bei rund fünf Prozent der Kontrollen war das angewandte Mittel für den Zweck nicht zugelassen. Grösstenteils handelte es sich dabei um Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zwar zugelassen sind, jedoch nicht für diese Kulturen. Elf Prozent der Anwender missachteten die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Gewässern. Rund zwei Prozent der überprüften Anwender konnten die vorgeschriebene Sachkunde nicht nachweisen.

Auf Strassen, Wegrändern, Hof- und Betriebsflächen und anderen nicht land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit behördlicher Genehmigung angewendet werden. Auf die Einhaltung dieser Bestimmung wurden 913 gewerbliche und private Flächen überprüft, meist aus Verdachtsgründen. In 35 Prozent dieser Fälle wurde festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel ohne behördliche Genehmigung angewendet worden waren.

Verstösse gegen die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Je nach Schwere der Verstösse setzten die Länderbehörden Bussgelder bis 40.000 Euro fest. Sowohl im Handel als auch bei den Anwendern erfolgte ein Teil der Kontrollen gezielt auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten. Bei diesen anlassbezogenen Kontrollen ist die Beanstandungsrate naturgemäss hoch. Deshalb sind die Gesamtergebnisse nicht als repräsentativ anzusehen.


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12.01.2007:

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