Auslandsüberweisungen billiger geworden

Die EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Zahlungen haben zu erheblichen Preissenkungen für die Verbraucher geführt. Das geht aus einem Bericht hervor, den die EU-Kommission heute vorgelegt hat, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf. Danach kostet eine grenzüberschreitende Überweisung von 100 Euro, die vor Inkrafttreten der EU-Vorschriften bei durchschnittlich 24 Euro lag, inzwischen durchschnittlich nur noch 2,50 Euro. Die Vorschriften haben den Banken zudem Anreize vermittelt, mehr in den Aufbau einer EU-weiten Zahlungsinfrastruktur zu investieren, was längerfristig zu einer Kostensenkung für alle Verbraucher beitragen wird.

EU-Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen, sagte: „Die EU-Maßnahmen haben ganz konkrete Verbesserungen für die Verbraucher bewirkt. Der Preis für grenzüberschreitende Zahlungen ist in vielen Ländern drastisch gesunken, aber entgegen den Befürchtungen sind Inlandszahlungen nicht teurer geworden. Die Banken haben sehr positiv reagiert und verfolgen nun das ehrgeizige Projekt, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) aufzubauen, in dem alle Zahlungen in Euro wie Inlandszahlungen behandelt werden.“

In dem Bericht wird untersucht, ob und wie sich die 2001 angenommene EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro auf die Bankgebühren für Inlandszahlungen ausgewirkt hat. Selbst nachdem die Einführung des Euro abgeschlossen war, waren grenzüberschreitende Zahlungen in Euro erheblich teurer als entsprechende Inlandszahlungen. Die Zahlungssysteme der Banken waren auf nationaler Ebene organisiert und die Infrastruktur für grenzüberschreitende Zahlungen war ineffizient und langsam. Um diese Situation zu verbessern, wurden auf EU-Ebene Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 erlassen, die den Verbrauchern die Gewähr bieten sollen, dass die Überweisung eines Euro-Betrags auf ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat dasselbe kostet wie eine Überweisung im Inland. Die Verbraucher müssen nur die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) der Person angeben, der das Geld überwiesen wird.

Die Verordnung gilt seit 1. Juli 2002 für Zahlungen per Zahlungskarte und Geldabhebungen am Automaten und seit 1. Juli 2003 für Überweisungen.

11.01.2007:

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