Selbstentsorgung keine Gefahr für haushaltsnahe Getrenntsammlung

Der langjährige Rechtsberater der DSD GmbH, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, stützt in einem Gutachten die Position der Selbstentsorger: Da die Kapazität von Selbstentsorgersystemen beschränkt ist, steht diese Möglichkeit nur einem kleinen Teil der Produktverantwortlichen zur Verfügung. Damit bestätigt Dolde, laut BSVV, in einer Ausarbeitung für die selbstentsorgerkritische Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) die bekannte Position des Bundesverbandes der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen (BSVV), dass das geringe Marktpotenzial der Selbstentsorger die haushaltsnahe Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen nicht aus den Fugen bringen kann, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Doldes Gutachten
„Verfassungsrechtliches Gebot zur Novellierung der Verpackungsverordnung – Rechtliche Folgen für die verpflichteten Unternehmen“

wurde Mitte Dezember 2006 auf dem 6. Orientierungstag der AGVU vorgestellt.

Die Marktentwicklung der letzten Zeit belege Doldes Analyse:

Während sich der Marktanteil von Selbstentsorgerlösungen nur geringfügig auf ca. 6 Prozent erhöhen konnte, haben andere duale Systeme dem Ex-Monopolisten DSD deutliche Umsätze weggenommen. Weil aber vor allem Selbstentsorgerlösungen preiswirksamen Wettbewerb gewährleisten, wollen die dualen Systeme die Politik zu einer Änderung der Verpackungsverordnung treiben, um Selbstentsorger als substanzielle Wettbewerber für immer auszuschalten. Doldes Einschätzung wirft im Übrigen ein trübes Licht auf die Drohungen führender Vertreter des DSD-Interessennetzwerkes: Wenn die Politik dem DSD-Willen nicht folge, stiegen angeblich immer mehr Handelsunternehmen aus der haushaltsnahen Sammlung aus. Da auch nach Doldes Darstellung die Kapazität der Selbstentsorgung eng begrenzt ist, stellt sich die Frage, ob hier offen mit Pflichtenverweigerung, also Rechtsbruch, gedroht wird. Diesem Erpressungsversuch darf sich die Politik nicht beugen.

Leider liegt der Mengenanteil der Verpackungen, die von Trittbrettfahrern ohne Lizenzierung bei dualen Systemen oder Selbstentsorgerlösungen vertrieben werden, heute schon bei über 25 Prozent. Diese Rechtsbrecher gefährden die wirtschaftliche Situation der dualen Systeme genauso wie die der Selbstentsorgerlösungen. Der Verordnungsgeber ist daher gefordert, die Trittbrettfahrerei in den Griff zu bekommen. Dabei darf er das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Der preiswirksame Wettbewerb zwischen Selbstentsorgerlösungen und dualen Systemen führt zu spürbaren Entlastungen für die Verbraucher und muss unbedingt erhalten bleiben. Ein Wettbewerbsausschluss von Selbstentsorgern würde hingegen nach einer kurzen Phase der Marktaufteilung zu einem kartellartigen Oligopol dualer Systeme führen, die zu Lasten von Verbrauchern und Wirtschaft an der Preisschraube drehen könnten.

Der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSVV) ist aufgrund einer Initiative namhafter Selbstentsorger entstanden, darunter bekannte Drogeriemarktketten wie Schlecker, Rossmann und Müller GmbH, sowie der BellandVision GmbH als Betreiber der BellandVision Erfassungs- und Verwertungsgemeinschaft von Verkaufsverpackungen und wurde am 5. Oktober 2001 in Berlin gegründet.

10.01.2007:

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