Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen zugänglich

Der Schweizer Bundesrat hat die neue «Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser» (PRTR-V) auf den 01. März 2007 in Kraft gesetzt, meldet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf Diese neue Verordnung enthält eine Liste von Schadstoffen, deren Freisetzung in die Umwelt durch die pflichtigen Betriebe jährlich gemeldet werden muss, sofern die festgelegten Schwellenwerte überschritten werden. Zu diesen Schadstoffen zählen unter anderem Feinstaub, CO2 und Schwermetalle.

In der Schweiz betrifft diese Verordnung voraussichtlich ein paar hundert grosse und mittlere Betriebe, unter anderem Betriebe der chemischen, Metall- und Mineral-Industrie, der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie der intensiven Tierhaltung. Die meisten KMU sind hingegen nicht betroffen. Die gemeldeten Freisetzungen werden in einem öffentlichen Register im Internet publiziert.

Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen in der Schweiz

03.01.2007:

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