Grazer Müll-Abfuhrordnung: Günstigere Tarife durch längere Entleerintervalle

Am 1. Jänner 2007 tritt eine neue Abfuhrordnung für Müll in Kraft, die einige Änderungen für Gewerbetreibende und Bürger bringt - so zum Beispiel die Änderung des Fassungsvermögen der Restmüllbehälter oder die Adaptierung der Entleerintervalle, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf.

Die am 16.11.2006 im Gemeinderat der Stadt Graz beschlossene neue Abfuhrordnung tritt mit 1.1.2007 in Kraft und bringt einige Änderungen.
Für alle Liegenschaftseigentümer mit einem 80-Liter Restmüllbehälter:

In einem ersten Schritt werden alle 80-Liter Restmüllbehälter gegen 120-Liter Restmüllbehälter ausgetauscht. Diese Umstellung erfolgt bei allen Liegenschaften schrittweise ab Mitte Dezember. Da mehr als 12.000 Behälter getauscht werden, wird dies auch bei günstiger Witterung einige Zeit in Anspruch nehmen. Für Sie als Liegenschaftseigentümer ändert sich vorläufig bis zum 31. März 2007 weder das bisherige Entleerintervall, noch die zu bezahlende Müllgebühr.

Im zweiten Schritt werden die bisher wöchentlich entleerten Restmüllbehälter auf eine 14-tägige Entleerung umgestellt.

Die bis dato 14-tägig entleerten Restmüllbehälter werden weiterhin im gleichen Intervall entleert, sofern kein schriftliches Ansuchen auf Änderung durch den Liegenschaftseigentümer / die Liegenschaftseigentümerin erfolgt. Sind auf einer Liegenschaft mehrere 80-Liter Restmüllbehälter aufgestellt, wird das Gesamtjahresvolumen errechnet und mit 120-Liter und 240-Liter Restmüllbehälter und dem entsprechenden Entleerintervall versucht, annähernd das gleiche Jahreslitervolumen bereitzustellen. Auch durch Änderungen der Entleerintervalle bei diesem 2. Schritt ändert sich für Liegenschaftseigentümer bis zum 31. März 2007 die Gebühr nicht.

Im 3. Schritt haben Sie als Liegenschaftseigentümer jederzeit die Möglichkeit, die von den Wirtschaftsbetrieben vorgegebene Behältergröße und / oder das vorgegebene Entleerintervall zu ändern.

Günstigere Tarife durch längere Entleerintervalle!
Die neue Abfuhrordnung ermöglicht für 120-Liter und 240-Liter Restmüllbehälter nunmehr auch die Entleerung nur mehr alle 4 Wochen! Da längere Entleerintervalle zu günstigeren Tarifen angeboten werden, sollte die Möglichkeit genutzt werden und etwaige Änderungswünsche betreffend eines längeren Entleerintervalls schriftlich bekannt geben! Wenn bis zum 16. Februar 2007 bei den Wirtschaftsbetrieben schriftlich darum angesucht wird, kann die Stadt Graz eine etwaige Änderung bereits bei der neuen Gebührenvorschreibung ab 1. April 2007 (= ab dem 2. Quartal) berücksichtigen. Später eingelangte schriftliche Änderungsansuchen können nicht rückwirkend, sondern erst in den darauf folgenden Quartalen berücksichtigt werden.

Für Liegenschaftseigentümer in Stadtrandgebieten mit einem 120-Liter oder 240-Liter Restmüllbehälter der 1 x pro Woche entleert wird:

Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz stellen im Stadtrandbereich (Stadtgebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung) die Entleerung der Restmüllbehälter aus wirtschaftlichen Gründen auf ein 14-tägiges Entleerintervall um. Damit das gleiche Jahreslitervolumen wie bisher bereitgestellt werden kann, wird entweder ein zusätzlicher Restmüllbehälter oder der nächst größere Restmüllbehälter aufgestellt.

Die Umstellung erfolgt von
derzeit 1 Stück 120-Liter Restmüllbehälter 1x wöchentlich entleert, auf 1 Stück 240 lt. Restmüllbehälter 14tägig entleert, bzw. von derzeit 1 Stück 240-Liter. Restmüllbehälter 1x wöchentlich entleert, auf 2 Stück 240-Liter Restmüllbehälter 14tägig entleert.

Für Liegenschaftseigentümer oder Hausverwaltungen mit einem 770-Liter Restmüllbehälter:

Im ersten Schritt werden im Dezember alle 770-Liter Restmüllbehälter auf allen Liegenschaften in Graz gegen einen 1100-Liter Restmüllbehälter ausgetauscht.

Von derzeit 1 Stück 770-Liter Restmüllbehälter 1x wöchentlich entleert, auf 1 Stück 1100-Liter Restmüllbehälter 1x wöchentlich entleert.

Für Liegenschaftseigentümer ändert sich vorläufig (bis zum 1.April.2007) weder das Entleerintervall noch die zu bezahlende Müllgebühr. Sind auf einer Liegenschaft mehrere 770-Liter Restmüllbehälter aufgestellt, wird das Gesamtjahreslitervolumen errechnet und mit der verbleibenden Behältergröße (1100-Liter) und dem entsprechenden Entleerintervall versucht, annähernd das gleiche Jahreslitervolumen zu erreichen. Auch bei diesem 2. Schritt ändert sich für den Liegenschaftseigentümer bis zum 1. April 2007 die Gebühr nicht.

Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Graz haben zur neuen Abfuhrordnung ein Informationsblatt ausgearbeitet, das derzeit an alle Liegenschaftseigentümer verteilt wird, bei denen die 80-Liter-Restmüllbehälter gegen 120-Liter-Tonnen ausgetauscht werden. Mitte Jänner 2007 wird das Infoblatt mit dem Steuerbescheid an alle Liegenschaftseigentümer zugesandt.

28.12.2006:

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