Standsicherheit aller Eislaufhallen in Bayern überprüft und bestätigt

Das sei das Ergebnis der von der Obersten Baubehörde aufgrund der Erkenntnisse aus dem tragischen Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall veranlassten Überprüfung aller Eislaufhallen in Bayern, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf nach einer Mitteilung des bayerischen Innenstaatssekretär Georg Schmid vom gestrigen Tage. Bei Eislaufhallen mit einer Tragwerkskonstruktion aus Holz mussten die Verantwortlichen die Standsicherheit durch eine besonders fachkundige Person überprüfen lassen.

Bei Eislaufhallen mit einer Stahl- oder Betonkonstruktion wurde eine Überprüfung dringend empfohlen. Nach den Meldungen der Bezirksregierungen gibt es bayernweit insgesamt 59 Eislaufhallen. Davon haben 46 ein Dachtragwerk aus Holz und 13 eines aus anderen Baustoffen wie Stahl oder Beton. Eine Eislaufhalle mit einer Holzkonstruktion in Aschaffenburg ist bereits seit einiger Zeit gesperrt. Bei allen anderen 45 Eislaufhallen wurde nun die Standsicherheit von den Kommunen bzw. Eigentümern bestätigt. Bei neun dieser Hallen müssen konkret festgelegte betriebliche Vorkehrungen wie beispielsweise die Überwachung der Schneelast beachtet werden. Auch alle 13 Eislaufhallen mit einer Stahl- oder Betonkonstruktion wurden überprüft. Dabei bestätigte sich ihre Standsicherheit.

Die Oberste Baubehörde hat die Überprüfung veranlasst. Der Grund für die Überprüfung waren die Erkenntnisse aus den beiden Gutachten der TU München und der TÜV Süd Industrie Service GmbH, die die Staatsanwaltschaft Traunstein zum Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall erstellen ließ, sowie die Gespräche mit den Gutachtern und weitere Untersuchungsergebnisse von Eislaufhallen.

Zudem hat die Oberste Baubehörde veranlasst, dass Gebäude mit so genannten Kämpfträgern wie in der Eislaufhalle in Bad Reichenhall überprüft werden. Die in Bad Reichenhall verwendeten Kämpfträger bestanden aus miteinander verleimten Holzbauteilen in Form eines Kastens. Die Überprüfung ergab, dass acht Gebäude in Bayern eine vergleichbare Bauweise haben. Von diesen acht Gebäuden wurden vier Gebäude auf Grund der Überprüfung gesperrt. Dabei handelt es sich um drei Kirchen in Schwaben und eine Turnhalle in Oberbayern. Die drei Kirchen bleiben bis zu ihrer Sanierung gesperrt. Die Turnhalle wird abgerissen. Drei weitere Gebäude bleiben mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise Notabstützungen oder Schneeräumung bis zur endgültigen Sanierung in Betrieb. Bei einem privaten Gebäude sind die Überprüfungen durch den beauftragten Prüfingenieur noch nicht abgeschlossen. "Unabhängig von diesen von uns veranlassten Untersuchungen weise ich nochmals alle Bauherren bzw. Eigentümer darauf hin, dass sie gemäß der Bayerischen Bauordnung dazu verpflichtet sind, ihre Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten und deren Standsicherheit zu gewährleisten.

Unsere Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten sollen die Eigentümer in ihrer Verantwortung für die Standsicherheit von Gebäuden unterstützen. Sie bieten eine wertvolle Hilfe für den Unterhalt großer und kleiner Gebäude", so Schmid.

Die Hinweise sind im Internet abrufbar.

28.12.2006:

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