Silvester endet fast jedes Jahr für rund 200 Kinder in der Notaufnahme

EUROPATICKER Umweltruf: Mit Silvester-Feuerwerk sorgsam umzugehen kann viel Leid zum Jahreswechsel ersparen. Darauf wies Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf vor dem morgigen Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern hin. Schnappauf: Jahr für Jahr führt Unkenntnis, Leichtsinn, Angeberei und Alkohol zu schweren Verletzungen und erheblichen Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerk. Deshalb appellierte der Minister an die Hobbyfeuerwerker, beim Abbrennen ein paar Verhaltensregeln zu beachten und nur sichere Feuerwerksartikel zu verwenden.

Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk

Wer schon Feuerwerkskörper zünden will statt dem Motto ''Brot statt Böller'' zu folgen -, sollte nach den Worten des Ministers auf jeden Fall auf geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper achten. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen ''BAM'' erkennbar. Lagerung und Verkauf zum Jahreswechsel kontrollieren die Gewerbeaufsichtsämter bei bayernweit rund 1.000 Einsätzen im Groß- und Einzelhandel.

Die fünf wichtigsten Tipps sind Schnappauf zufolge nach dem Zünden Feuerwerkskörper sofort wegwerfen, auf genügend Abstand achten, nie in Personengruppen werfen, Raketen nur aus Standvorrichtungen senkrecht abschießen und vor allem keine ''Basteleien'' vorzunehmen. Die Silvesternacht endet fast jedes Jahr für rund 200 Kinder in der Notaufnahme. Schnappauf: "Böller und Raketen sind kein Spielzeug. Eltern müssen dafür sorgen, dass Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangen können. Niemand wird sich verzeihen können, wenn ein Kind schwere Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden davon trägt." Hörschäden sind nach Verbrennungen die zweithäufigste Verletzung in der Silvesternacht. Explodierende Feuerwerkskörper können in einem Abstand von 2 Metern Spitzenpegel von 145 bis 160 Dezibel erreichen, in unmittelbarer Nähe sogar 190 Dezibel. Schädigungen wie Hörverlust oder Tinnitus können die Folge sein.

Feuerwerkskörper der Klasse II, das sind die meisten der im Handel erhältlichen Artikel wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Vulkane, Raketen, Sonnen und Fontänen, dürfen nur von Personen über 18 Jahre erworben und im Freien abgebrannt werden. Eindringlich warnte der Minister vor nicht zugelassener Billigware, die meist aus Osteuropa von Privatpersonen illegal eingeführt wird. Diese Feuerwerkskörper sind nicht amtlich geprüft und enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge. Deswegen können sie beim Abbrennen zu sehr schweren Verletzungen bis hin zu weggerissenen Fingern führen. Das Einführen, Vertreiben und Verwenden solcher Produkte wird als Straftat geahndet.

Wichtige Verhaltensregeln beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln:

Beim Böllern und Abschießen von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstandes zu achten. Insbesondere auf Plätzen mit Menschenansammlungen sollte man daran denken, dass umherfliegende heiße Reste von Knallkörpern sich auch in Kapuzen und Taschen ''verirren'' können. Daher niemals Feuerwerkskörper in den Taschen der Kleidung zwischenlagern. Auch von Gebäuden Abstand einhalten, umso mehr, wenn diese aus leicht brennbarem Material bestehen (z.B. Heuschober).

- Feuerwerkskörper nie in Personengruppen werfen!

- Raketen nicht in der Hand anzünden und immer senkrecht abschießen! Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal für die Standsicherheit ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können.

- Keine Basteleien vornehmen! Unfälle sind oft auf Zweckentfremdung und leichtsinnige zudem verbotene Basteleien zurückzuführen. Gerade Selbstbasteleien verursachen die schwersten Unfälle!

- Das Abbrennen von Feuerwerken ist nur an den beiden Tagen Silvester und Neujahr und dann auch meist nur zeitlich eingeschränkt gestattet. In der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern generell verboten.

- Vor der Benutzung am besten schon am Nachmittag unbedingt die Gebrauchshinweise sorgfältig lesen! Sie müssen jeweils auf die Feuerwerkskörper aufgedruckt oder beigefügt sein. An der aufgedruckten Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben ''BAM-PI'' oder ''BAM-PII beginnt, ist zu erkennen, ob es sich um legale Feuerwerkskörper handelt.
- Das Zünden des Feuerwerks nur den Silvestergästen überlassen, die einen klaren Kopf behalten haben.

- Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge sind auf den Boden zu legen und dort zu entzünden. Anschließend sollte man sich rasch von den gezündeten Knallkörpern entfernen! Auch kleinere Knallkörper sollten nicht in der Hand angezündet werden. Wenn doch, dann nach dem Zünden sofort wegwerfen!

- Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, nur auf einer feuerfesten und stabilen Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abrennen. Dies gilt auch für Wunderkerzen!

- Zum Schutz der Augen empfiehlt sich das Tragen einer geeigneten Brille.
- Versager niemals zweimal anzünden! Beim Trocknen oder Wärmen von Blindgängern besteht höchste Explosionsgefahr. Blindgänger mit Wasser überschütten und entsorgen. Gegebenenfalls sollte dafür ein Eimer Wasser bereitgehalten werden.

- Zur eigenen Vorsicht und zur Sicherheit von Wohnungen und Häusern grundsätzlich Türen und Fenster geschlossen halten. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
- Haustiere können durch die Knallerei völlig verstört werden. Hunde gehören an die Leine und Katzen ins Haus.

- Feuerwerkskörper immer an einem kühlen und trockenen Ort aufbewahren.

27.12.2006:

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