Feinstaub weiter in der Schwebe

EUROPATICKER Umweltruf: Manche in der Luft schwebende, mikroskopisch kleine Teilchen Feinstaub sind gesundheitsschädlich - z. B. Ruß -, aber im Alltag kaum vermeidbar. Die EU-Regelungen, die Gesundheitsschutz gewährleisten sollen, dürfen nicht zu massiven Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit führen, so Claudia Schwokowski von der DIHK in Brüssel.

Bei der aktuellen Überarbeitung der geltenden EU-Vorschriften sind Rat und Parlament nach der Ersten Lesung der Luftqualitätsrichtlinie in vielen Punkten weit voneinander entfernt, wobei sich das EU-Parlament wirtschaftsfreundlicher zeigt. Der DIHK zeigt, welche Vorschläge den Schutz vor Luftbelastungen praktikabler machen, ohne den Gesundheitsschutz zu mindern.

Gemeinden mit sog. ungünstigen Witterungsbedingungen können die Tagesgrenzwerte auch bei bestem Willen oft nicht einhalten. Städte in Kessellage haben hierzu kaum Chancen. Mit den Aktionsplänen drohen trotzdem drastische Maßnahmen: Fahrverbote bei Überschreitung der Tageswerte führen - Stichwort Lieferverkehr - zu einem enormen Standortnachteil für diese Städte. Aus Sicht der IHK-Organisation sollte daher ausschließlich auf Jahresgrenzwerte rekurriert werden. Immerhin will das Parlament bis zu 55 Überschreitungen pro Jahr zulassen - ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Auch andere Kommunen werden trotz aller Anstrengungen wie dem Einsatz schadstoffarmer Busse, Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge oder Tempo 30 - z. B. aufgrund zumindest nicht kurzfristig reduzierbarer Emissionswerte von Autos - die vorgegebenen Ziele nicht erreichen. Das Parlament setzt sich daher dafür ein, in einem solchen Fall eine Fristverlängerung von bis zu sechs Jahren zu gewähren - wenn detailliert nachgewiesen wird, welche konkreten Luftreinhaltemaßnahmen ergriffen werden.

Wenn ein Industriebetrieb die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsbegrenzung einsetzt, hat er einen ausreichenden Beitrag geleistet. Diese Regelung, für die das Parlament eintritt, verdient aus DIHK-Sicht Unterstützung.

Ab 2010 sollen neben dem bisherigen Feinstaub (PM10) auch sog. Feinststäube (PM2,5) gemessen werden. Bindend soll der Grenzwert aber erst ab 2015 sein. Darüber sind sich Rat und Parlament einig. Der Rat will als Jahreswert 25 g/m3), das Parlament will strengere?Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft ( g/m3. Bisher liegen jedoch zu wenige wissenschaftliche Erkenntnisse über die?20 Schädlichkeit und Verbreitung von Feinststäuben vor. Erst abschätzen, was man in Europas Ballungsräumen erreichen kann, dann messen, und erst am Schluss Grenzwerte bestimmen, rät der DIHK.

Doppelmessungen von PM10 und PM2,5 führen zu finanziellem und personellem Aufwand. Richtig liegt daher das Parlament damit, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie prüfen zu wollen, ob PM2,5 als alleinige Messgröße ausreicht. Zwischen den Mitgliedstaaten gibt es große Unterschiede in der Standortwahl der Messgeräte. Deutschland nimmt die Feinstaubkontrolle besonders ernst - von rund tausend europäischen Messstationen befindet sich hierzulande fast die Hälfte. Das Parlament fordert zu Recht eine einheitliche Handhabung.

Beim Feinstaub hat es die EU bislang gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Bei der Weiterentwicklung der Luftreinhaltung sollten nach Ansicht der IHK-Organisation Fehler der geltenden Richtlinien behoben werden. Die Chance ist da, Rat und Parlament sollten sie nutzen.

25.12.2006:

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