Journalist GLÖCKEL richtet Offenen Brief an RA Armin PIKL - ZEUGEN JEHOVAS

Die juristische Konfrontation zwischen den ZEUGEN JEHOVAS und dem Journalisten Walter Egon GLÖCKEL die nunmehr vor dem Oberlandesgericht KOBLENZ im 3. Jahr ihres Bestehens zum Stillstand gekommen ist, veranlaßte GLÖCKEL dem als klagefreudlich bekannten Anwalt der ZEUGEN JEHOVAS, Armin PIKL, einen "Offenen Brief" zu übermitteln.

Seit die ZEUGEN JEHOVAS seitens des Oberlandesgerichts Koblenz darüber informiert wurden, daß der Sachverhalt bei weitem nicht so gelagert sei, wie es die Organisation gerne sehen würde, versuchen die ZEUGEN JEHOVAS sich mit allen erdenklichen Mitteln vor einer Weiterführung des Prozesses zu drücken. Dabei scheute sich Rechtsanwalt Armin PIKL auch nicht mit zahlreichen Untergriffen in seinen Schriftsätzen gegen GLÖCKEL loszuschlagen.

Es geht um eine Internetdomain, die der Journalist für den Betrieb eines ZEUGEN JEHOVAS-kritischen Webportals in Verwendung hatte. Um die Fortführung des Prozesses eben zu dieser Domain zu unterlaufen, pfändeten die ZEUGEN JEHOVAS dann die klagsgegenständliche Internetdomain. Diese Pfändung wurde durch die juristische Vertretung von GLÖCKEL, Rechtsanwalt Klaus WALKERLING fristgerecht beeinsprucht. Das Oberlandesgericht Koblenz will jedoch den Gerichtsfall erst dann fortführen, wenn dem Einspruch auf Pfändung durch das Amtsgericht Karlsruhe stattgegeben wird.

Während des gesamten Jahres 2006 lief dann der Schriftverkehr zwischen den ZEUGEN JEHOVAS, dem Amtsgericht Karlsruhe und dem Journalisten GLÖCKEL wie bei einem Ping-Pong-Spiel. Während GLÖCKEL mit allen Mitteln versucht die Prozeßfortführung zu erlangen, arbeitet paradoxer Weise der Kläger, die ZEUGEN JEHOVAS, daran das es zu keiner Fortführung mehr kommt.

Die Kosten sollte dann natürlich der Journalist auferlegt bekommen, wenn es im Sinne der ZEUGEN JEHOVAS laufen soll. Anwalt Armin PIKL scheut in seinen Schriftsätzen nicht einmal davor folgenden Satz an das Gericht zu richten:

"Der Unterzeichner möchte doch hoffen, dass hier nicht Vorurteile gegenüber meiner Mandantschaft zu einer den Gegner bevorzugten Verfahrensführung verleiten" und ufert in seinem letzten Schriftsatz vom 6.12.06 zum Berufungsverfahren, das auf rechtsstaatlichen Grundsätzen basiert; wie folgt aus: "Das Gericht wird deshalb gebeten, dem rechtsmissbräuchlichen Treiben des Beschwerdeführers endlich ein Ende zu setzen."

PIKL sorgte bereits Ende 2005 für eine Anekdote in juristischen Kreisen als es ihm gelang anstelle der Domain des Journalisten, die eigene Domain der ZEUGEN JEHOVAS zu pfänden. Ebenso wird offensichtlich ganz wissentlich ignoriert, daß GLÖCKEL bereits seit März 2006 das kritische Informationsportal unter www.zeugen.jehovas.info und zahlreichen weiteren ZEUGEN JEHOVAS-namensbezogenen Domains wieder aktiv betreibt.
Der OFFENE BRIEF unter http://www.DerGloeckel.info

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23.12.2006: