Riester-Rente: Schnell noch die staatlichen Zulagen für 2006 sichern

Von Alexander Hauk

Wer eine Riester-Rentenversicherung abschließen möchte, muss sich beeilen: Um die staatliche Förderung mitzunehmen, müssen Sparer noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen und einen Mindestbetrag einzahlen. „Wer den Stichtag verpasst, verschenkt die Förderung“, sagt Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied der Aspect Online AG. Auf dem Spiel stünden 114 Euro Grundzulage und 138 Euro Zulage für jedes Kind mit Anspruch auf Kindergeld, berichtet der unabhängige Marktbeobachter mit Sitz in Augsburg. Bis spätestens 31. Dezember müsse der Antrag der Bank, der Fondsgesellschaft oder Versicherung vorliegen. „Im Prinzip eignet sich die Riester-Rente für jedermann und zwar unabhängig vom Einkommen“, so Schütz. Besonders Familien mit Kindern würden von den hohen Zulagen profitieren, aber auch für Besserverdiener lohne sich die Steuerersparnis. Auf seinen Internetseiten (www.aspect-online.de) bietet Aspect Online einen Förder-Rechner zur Riester-Rente an.

Die Riester-Rente hat sich nach anfänglichen Startschwierigkeiten zu einem Renner entwickelt. Mehr als acht Millionen Menschen in Deutschland nutzen diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Die Förderung bestehe aus einer Kombination von Zulagenförderung und Steuerfreistellung in der Ansparphase, erklärt Schütz: „Der Sparer zahlt Geld ein, der Staat schenkt ihm einen Zuschuss, die das Geld verwaltende Bank oder Versicherung garantiert dem Anleger alle eingezahlten Beiträge und versucht sie zu mehren.“

Zur Auswahl stehen Fonds- und Banksparpläne sowie Rentenversicherungen. Wer den Höchstbetrag von drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 1575 Euro – einzahlt, erhält vom Staat eine Zulage: „114 Euro plus 138 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind“, so der Altersvorsorge –Experte. Ab 2008 erhöht sich der Betrag auf vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens oder maximal 2100 Euro. Die Maximalförderung liegt dann sogar bei 154 Euro, die Kinderzulage steigt auf 185 Euro. Für junge Paare kann es sich lohnen, die Familienplanung noch ein Jahr aufzuschieben. Kinder die nach 2007 geboren werden, werden mit 300 Euro jährlich gefördert. Attraktiv ist die Riester-Rente auch wegen ihrer steuerlichen Behandlung: Die Sparbeträge und Zulagen zu den Riester-Verträgen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

In den Genuss der staatlichen Förderung können neben sozialversicherungspflichtigen Angestellten auch Beamte, pflichtversicherte Selbstständige und Künstler, Soldaten und Landwirte kommen. „Die Maximalzulage von 114 Euro bekommt nicht nur, wer den Maximalbetrag einzahlt“, erklärt Schütz. Die Zulage werde in Abhängigkeit von der Höhe der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres gezahlt. Für 2006 sind also die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen aus 2005 die Berechnungsgrundlage. Um 2006 die volle Zulage zu erhalten, müssen drei Prozent der Einnahmen in ein förderfähiges Riesterprodukt fließen.

Besonders interessant für Ehepartner, die über kein eigenes Einkommen verfügen, ist der so genannte Huckepackvertrag. Wenn der verdienende Ehepartner einen Riestervertrag abgeschlossen hat, kann der andere Partner ohne eigenes Einkommen ebenfalls einen Vertrag abschließen und die Förderung kassieren. „Schon ab einem Eigenbetrag in Höhe von 5 Euro im Monat kann man sich so eine Zusatzrente aufbauen“, sagt Schütz. Mütter im Erziehungsurlaub und Geringverdiener zahlen so nur einen Sockelbetrag von 60 Euro. Hausfrauen ohne eigenes Einkommen dürften die Zulage ganz ohne Eigenleistung einstreichen.

Ein Fallbeispiel: Hat eine Familie mit zwei Kindern ein Einkommen von 50.000 Euro im Jahr, müssen drei Prozent davon in die Riester-Vorsorge investiert werden, also 1500 Euro. Der Staat gibt je 114 Euro für die Eltern und je 138 Euro für die Kinder dazu, insgesamt 504 Euro. „In diesem Beispiel zahlt die Familie netto 996 Euro in den Riester-Vertrag ein, legt aber 1500 Euro für ihre Altersvorsorge an“, erklärt Schütz.

Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte, muss nicht bis zum Rentenalter warten, um an sein Riester-Kapital zu kommen. Bis zu 50.000 Euro dürfen für das Eigenheim vorzeitig entnommen werden. Damit die Zulage erhalten bleibt, muss das Geld allerdings wieder in den Vertrag zurückfließen. „Riestern sollte also jeder der kann“, sagt Schütz. In Zukunft dürfen möglicherweise auch Häuser in die Riester-Rente einbezogen werden. Ob, wie und wann diskutieren die Politiker aktuell. Mehr Informationen im Internet unter: www.aspect-online.de.

20.12.2006:

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