Gutachten: „Mit EMA archivierte E-Mails sind absolut archivfest im Sinne der gesetzlichen Anforderungen“
Pressetext verfasst von as.prms am Do, 2006-12-14 14:11.Appliance von ARTEC erfüllt steuer- und handelsrechtliche Ansprüche
Karben, 14. Dezember 2006. Ein juristisches Gutachten des in Neunkirchen-Seelscheid niedergelassenen Rechtsanwalts Wolfgang Maus bescheinigt der E-Mail Archive Appliance EMA, die steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen an ein elektronisches Archivierungssystem hervorragend zu erfüllen. Das Gutachten lobt ausdrücklich das „einzigartige Verschlüsselungskonzept“ der Appliance des Business-Continuity-Spezialisten ARTEC. EMA ist demnach manipulationssicher, regulativkonform und gewährleistet eine wirtschaftlich sinnvolle Archivierung. Mit der Anpassung an die jeweiligen Speichersysteme sowie laufende Updates der Software – so das Gutachten – ist darüber hinaus die gesetzliche Langzeitarchivierung sichergestellt. Aufgrund der schon beim Eingang ausgestellten digitalen Signaturen garantiert EMA, dass E-Mails in dem Zustand verfügbar bleiben, in dem sie beim Empfänger ankommen. Dieser Zustand lässt sich auch dann nicht verändern, wenn eine spätere Wiederherstellung erforderlich sein sollte. Gerade die lückenlose zeitliche Dokumentation und fälschungssichere Ablage – so das Gutachten weiter – sind für die E-Mail-Archivierung besonders wichtig. Interessenten können das Gutachten auf Anfrage bei ARTEC unter der Telefonnummer 06039-9154–0 erhalten.
Das Gutachten weist auf Defizite im Umgang mit der elektronischen Post bei Unternehmen hin, die bis zur Sorglosigkeit gingen. Es unterstreicht die Tatsache, dass sich der Inhalt von E-Mails manipulieren lässt und leitet daraus den Schutz vor Manipulationen als oberste Priorität ab. In diesem Zusammenhang betont es auch, dass sowohl die Konvertierung in ein anderes elektronisches Datei-Format als auch der Ausdruck auf Papier nicht ohne Weiteres gerichtliche Beweiskraft haben. Für Unternehmen kommt es deshalb vor allem darauf an, eine lückenlose Nachvollziehbarkeit zu garantieren. E-Mails dürfen aufgrund dessen nicht „einfach irgendwie abgespeichert werden“.
Faktor Datenschutz bei der E-Mail-Archivierung
Das Gutachten geht darüber hinaus auch auf datenschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit der E-Mail-Archivierung ein und empfiehlt Unternehmen hier, ihren Angestellten die Nutzung der bestehenden E-Mail-Systeme für private Zwecke entweder gänzlich zu untersagen oder aber eine rein private Adresse zuzuweisen. Letztere solle dann von der Archivierung ausgespart bleiben.
Gesetzliche Grundlagen
Als rechtliche Grundlage nennt das Gutachten unter anderem das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).
Erfahrener Jurist als Gutachter
Der Experte Wolfgang Maus arbeitet seit 1977 zunächst als Jurist in der öffentlichen Verwaltung mit den Schwerpunkten Bau- und Planungs- sowie Abgabensrecht und ist seit 1992 in Neunkirchen-Seelscheid als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Abgabenrecht, Markenrecht und Werksvertragsrecht tätig. Als erfahrener Jurist berät und vertritt er Firmen und Institutionen in zivilrechtlichen Verfahren.
EMA: ein anderes Konzept der E-Mail-Archivierung
Grundsätzlich zeichnet sich EMA durch ein vollständig anderes Konzept bei der E-Mail-Archivierung aus. So verzichtet EMA im Gegensatz zu anderen Lösungen darauf, E-Mails in Header, Body und Anhänge zu trennen und diese separat in einer Datenbank abzulegen. EMA wahrt die Unveränderbarkeit der Daten und archiviert alle Mails als Ganzes – ohne Zerstückelung. Mithilfe des sicheren AES-Verfahrens werden alle E-Mails mit 128 Bit verschlüsselt, digital signiert und mit einem digitalen Zeit- und Datumsstempel versehen. Die so geschützten Daten lassen sich entweder auf der internen Festplatte oder einem externen Speichersystem ablegen und nur mit der Appliance selbst entschlüsseln und wiederherstellen. Der operative Betrieb erfordert dank des kostenlosen Online-Server-Management-Dienstes ANA nahezu keinen administrativen Aufwand. Dieser sorgt für komfortable Software- und Sicherheits-Updates, digitale Signaturdienste sowie Überwachungsmöglichkeiten bestehender Systeme.
Bildmaterial ist im Internet erhältlich unter:
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oder auf Anfrage.
Über ARTEC:
Die ARTEC Computer GmbH ist Spezialist für Business-Continuity-Lösungen mit Sitz in Karben bei Frankfurt am Main. Seit der Gründung 1995 entwickelt das Unternehmen spezielle Software-, Hardware- und Appliance-Produkte, die als Datenmanagement- und IT-Sicherheitslösungen für ununterbrochene Geschäftsprozesse sorgen. Bei der Entwicklung legt ARTEC einen besonderen Fokus auf schlanke Lösungen mit maximaler Sicherheit, einfacher Implementierung und einem optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis.
Flaggschiff-Produkt des Unternehmens ist die E-Mail-Archivierungs-Appliance EMA. Als exklusiver Vertriebs-Partner der Micro-Star Incorporation (MSI) im DACH-Raum bietet ARTEC Server Barebones und Server Mainboards als Basistechnologie für Server und Storage. Weitere Technologiepartnerschaften mit namhaften Herstellern runden das Portfolio von ARTEC ab. Hierzu zählen Pioneer, Hitachi Data Systems, Hewlett Packard, IBM, FalconStor, T-Systems und andere.
Weitere Informationen unter: http://www.artec-it.de
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