HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL - weitere Niederlage zu PFLEGENOTSTAND vor Gericht

In einem wahren Fiasko scheinen die Bestrebungen vom HILFSWERK in Österreich zu Enden mit denen die größte am Dienstleistungssektor der mobilen Hauskrankenpflege tätige ÖVP-nahe Organisation der Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL entgegentreten wollte. Seit Beginn der Reportagenserie über den "Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals" im September 06 (www.Pflegedienst.DerGloeckel.info), die sich mit unzumutbaren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bis zu deren Auswirkungen bei den Patienten befaßt, hagelte es insgesamt 8 Verfahren nach dem ABGB wegen Unterlassung und Widerruf (Streitwert 72.000.- Euro) aber auch dem Mediengesetz sowie dem Strafgesetzbuch wegen Kreditschädigung. Das HILFSWERK wird vertreten von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH unter der Leitung von Dr. Egon Engin-Deniz (1010 Wien).

Nachdem das berufene Landesgericht Korneuburg bereits einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung abschmetterte und das NÖ HILFSWERK darauf die Klage zurückzog, wurde nun aktuell ein weiterer Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung vom Gericht in 1. Instanz abgewiesen.

Die vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, unter der Leitung des Journalisten Walter Egon Glöckel, publizierten Sachverhalte waren nach Beurteilung durch das Gericht an Hand der vorgebrachten Beweismittel unwiderlegbar. Von der Reportagenserie ist jedoch bis dato erst ein geringer Teil dessen veröffentlicht worden, was an brisanten Stoff während der über 2jährigen Recherche von Glöckel zusammengetragen wurde. Wegen der Klagefreudigkeit der Organisation und den damit verbundenen Zeitaufwand für deren Beantwortung werden die kommenden projektierten Reportagen über das gesamte Jahr 2007, verteilt, publiziert.

Mit Interesse wird die Gerichtsverhandlung am 12.12.06 am Landesgericht Korneuburg erwartet, in der das HILFSWERK dem Journalisten Kreditschädigung zum Vorwurf macht sowie der Ausgang zu dem Verfahren in dem die Organisation sowohl einen Antrag auf gerichtliche Durchsetzung einer GEGENDARSTELLUNG, die sich der Journalist weigerte zu veröffentlichen und dem damit verbundenen Antrag auf Auferlegung einer Geldbuße, erwartet.

Die aktuelle Veröffentlichung zur weiteren Ablehnung einer Einstweiligen Verfügung unter: "HILFSWERK schlittert in juristisches Desaster zur Serie PFLEGENOTSTAND" unter http://www.DerGloeckel.info.

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08.12.2006: