Wirtschaftsfaktor Mezzanine-Kapital – Flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten macht Mezzanine-Kapital auch steuerlich interessan
Pressetext verfasst von Kanzlei am Di, 2006-12-05 14:41.Die Wirtschaft lebt vom Deutschen Mittelstand. Und dieser lebt von der Möglichkeit, Investionen tätigen und wachsen zu können. Hier liegt jedoch ein essentielles Problem, denn viele Mittelständler kommen nicht oder nicht im nötigen Maß an die Mittel, mit denen sie arbeiten könnten.
„Das Eigenkapital und die Innenfinanzierungsmöglichkeiten aus Gewinnen sind begrenzt. Fremdkapitalgeber wie z.B. Banken üben Zurückhaltung, gerade wenn die Eigenkapitaldecke des Unternehmens dünn ist“, so der Wirtschaftsanwalt Björn Katzorke von der in Göttingen ansässigen Wirtschafts- und Steuerkanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen. In diesem Dilemma befindet sich ein großer Teil der mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Bei zu geringer Eigenkapitalquote gibt es keine Fremdmittel und ohne Fremdmittel gibt es kaum Möglichkeiten, aus eigener Kraft mehr Eigenkapital zu generieren. Dabei hat der deutsche Mittelstand gegenüber den europäischen Nachbarn traditionell eine zu geringe Eigenkapitalquote. Dieser chronische Eigenkapitalmangel führt in letzter Zeit zu einem regelrechten Boom von Mezzanine-Kapital.
„Viele Unternehmen wenden sich auch deshalb vermehrt dem Mezzanine-Kapital, insbesondere den Genussrechten und stillen Beteiligungen zu, da es die Vorteile des Fremdkapitals mit den Vorteilen des Eigenkapitals verbindet und bilanziell als Eigenkapital gilt“, erklärt Katzorke. Und was im Handelsbilanzrecht zum Eigenkapital zählt, muss nicht auch steuerrechtlich zwingend wie Eigenkapital behandelt werden. „Dank seiner flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten kann Mezzanine-Kapital als bilanzielles Eigenkapital und Haftkapital im Rating gestaltet werden, obgleich Ausschüttungen darauf den Gewinn des Unternehmers als Ausgangsgröße für die Bemessung seiner Steuerschuld vermindern“, so Katzorke weiter. Ausschüttungen der Emittentin werden dann wie Zinszahlungen auf Bankkredite behandelt und können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. „Beim Anleger fallen die Erträge aus den Genussrechten je nach Ausgestaltung unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen“, ergänzt Katzorke.
„Richtig ausgestaltet kann Mezzanine-Kapital für die Emittentin somit die Vorteile von haftendem, bilanziellem Eigenkapital mit denen von steuerlichem Fremdkapital als steuermindernder Aufwand verbinden“, so Katzorke. Für den Anleger bieten sich dabei die Chancen einer Gewinnbeteiligung deutlich über Kapitalmarktniveau. Wie gut diese „Symbiose“ von Unternehmen und Anleger mittels Mezzanine-Kapital funktionieren kann, belegt der Hersteller von intelligenter Haustechnik, die TECE GmbH aus Emsdetten, die schon seit mehreren Jahren erfolgreich mit ihren Genussrechten am Markt ist und durchgängig über 10 % ausgeschüttet hat (Typ A). Insgesamt erweist sich Mezzanine-Kapital somit als eine – auch steuerlich – interessante Finanzierungsform für Unternehmer wie Anleger.
Über Kanzlei
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