4. Dresdner Immobiliennewsletter
Pressetext verfasst von Frintert am Di, 2006-12-05 12:57.Dresdner Immobilien-Newsletter Nr. 4/2006
Themen:
1. Winterdienst
- Citymakler Marco Häbold erklärt Rechte und Pflichten der
Immobilienbesitzer
http://www.cmdd.de/presse/dezember2006/seite1.doc
2. Mehrwertsteuererhöhung
- Käufer von Häusern und Wohnungen werden die Steuererhöhung spüren
- Grundmiete bleibt konstant
http://www.cmdd.de/presse/dezember2006/seite2.doc
3. Traumwohnung des Monats
- sichere Geldanlage in Blasewitz
- 10-Jahres-Mietvertrag mit Zahnarztpraxis
- 9,50 Euro pro m² Kaltmiete, Neubau, Erstbezug
http://www.cmdd.de/presse/dezember2006/seite3.doc
Impressum:
Herausgeber des Dresdner Immobilien-Newsletters:
CITYMAKLER DRESDEN, Hamm & Häbold GbR
vertr. durch Carsten Hamm und Marko Häbold
Bautzner Straße 20
01099 Dresden
Tel.: +49 351 6555 777
Fax: +49 351 6555 779
E-Mail: info@cmdd.de
Web: www.cmdd.de
Textliche Umsetzung:
Textwerkstatt Dresden, Jan Frintert (V.i.S.d.P.)
Jordanstraße 19
01099 Dresden
Tel.: +49 351 2167 724
Fax: +49 351 2167 452
E-Mail: info@textwerkstatt-dresden.de
Web: www.textwerkstatt-dresden.de
Der Dresdner Immobilien-Newsletter erscheint alle zwei Monate. Der Nachdruck
ist ausdrücklich genehmigt.
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1. Winterdienst
Citymakler Marco Häbold erklärt Rechte und Pflichten der Immobilienbesitzer
Herr Häbold, besondere Rechte und besondere Pflichten sind mit der „kalten
Jahreszeit“ auch für Eigentümer von Immobilien verbunden. Die besonderen
Pflichten sind in der Winterdienst-Anliegersatzung der Stadt
festgeschrieben. Wie streng müssen diese Regeln befolgt werden?
Es empfiehlt sich für jeden Eigentümer oder die beauftragte Hausverwaltung,
die Räumungspflicht zu erfüllen. Kommt z. B. ein Fußgänger auf einen
eisglatten Weg auf oder vor dem Grundstück zu Schaden, können
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend gemacht
werden.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, z. B. nachts besteht keine Räumpflicht. Wege müssen werktags bis 7 Uhr,
Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr von Schnee geräumt und bei Glätte gestreut
sein. So oft es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, sind
diese Maßnahmen tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Anliegerpflichten
bestehen zudem nur für Gehwege, die ein privates Grundstück erschließen oder
daran grenzen. Für öffentliche Plätze wie z. B. Parks ist die Stadt
zuständig
Ist es rechtlich unbedenklich, diese Pflichten etwa einem Hausmeisterdienst
zu übertragen oder müssen sich die Mieter sogar selbst kümmern?
Mieter sind keinesfalls zuständig. Eine Ausnahme gibt es bei
Gewerbemietverhältnissen, dort kann der Mieter im Mietvertrag zum
Winterdienst verpflichtet werden. Bei Wohnungsmietverhältnissen ist das nur
möglich, wenn der Mieter in einer Art Beschäftigungsverhältnis die
Leistungen vergütet bekommt. Die Übertragung auf einen Hausmeisterdienst ist
üblich und unbedenklich. Kommt ein Schadensfall zustande, wird der
Geschädigte zwar den Hauseigentümer belangen, dieser kann dann allerdings
seine Schadenersatzzahlungen gegenüber dem Hausmeisterdienst geltend machen.
Wo findet ein Immobilieneigentümer Hilfe, wenn die Stadtverwaltung meint, er
sei seiner Anliegerpflicht nicht nachgekommen oder wenn ein Fußgänger
verunglückt ist?
Je nach Größe des Schadens sollte man sich gütlich einigen oder, sofern
nicht möglich, die Sache einen Fachanwalt übertragen. Gerade bei
Gesundheitsschäden, z. B. einem gebrochenen Bein, kann der Schaden in die
Tausende gehen. Dort ist unbedingt eine juristische Beratung erforderlich.
Ab wann gelten die Winterdienstregeln eigentlich? Schon bei leichtem
Schneefall?
Laut Winterdienst-Satzung gilt die Räumpflicht, sobald „die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigt ist. Die Flächen sind dann auf
einer solchen Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen oder zu
streuen, dass insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Gehwege mit
einer Breite von weniger als 1,50 m sind vollständig, breitere Gehwege sind
auf 1,50 m Breite, stark frequentierte Gehwege sind bedarfsgerecht breiter
zu räumen oder zu streuen.
Die komplette Winterdienstsatzung der Stadt Dresden ist im Internet zu
finden unter: www.dresden.de/satzungen
2. Mehrwertsteuererhöhungen
Grundmieten sind nicht betroffen, Immobilienpreise und Nebenkosten werden
aber teurer
Die vielleicht positivste Nachricht für Privatpersonen im Dschungel der
Steuererhöhungen zum Jahreswechsel: Die Grundmieten bleiben stabil, da sie
für Privatpersonen generell von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit sind.
Allerdings werden die Nebenkosten, die oft den regulären MwSt.-Satz
enthalten, wohl in den meisten Fällen steigen.
Käufer von Häusern oder Wohnungen, die frisch vom Bauträger im Kundenauftrag
errichtet werden, müssen mit der Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 auch mit
höheren Kosten rechnen. Der Grund ist, dass der Bauträger bei Wohnimmobilien
die MwSt., die er auf Baurechnungen zahlt, selbst nicht als Vorsteuer vom
Finanzamt zurückholen kann. Er hat also effektiv höhere Kosten, die den
Kaufpreis des Eigenheims oder der Anlageimmobilie in die Höhe treiben.
Außerdem unterliegen teilweise die Kaufnebenkosten, wie z. B. Notargebühren
oder Maklerprovisionen der MwSt., dort steigt die Belastung also ebenfalls.
Die Belastungen sind davon abhängig, welcher Art das Objekt ist. Während
Käufer bei Gewerbe-Immobilien (also Läden, Bürohäusern etc.) sich die MwSt.
vom Finanzamt zurückholen können, ist dass bei Wohnimmobilien nicht der
Fall. Diese Regelung bezieht sich übrigens auf alle Kosten zur Immobilie,
begonnen beim Kaufpreis und den Nebenerwerbskosten, aber auch spätere
Aufwendungen, wie z. B. die Handwerkerrechnung für eine Instandhaltung oder
der MwSt.-Anteil in den Nebenkosten.
Für Firmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und ein Gewerbeobjekt
angemietet haben, ändert sich nichts, da die Mehrwertsteuer wie bisher ein
Durchlaufposten bleibt, egal wie hoch sie ist. Höhere Kosten treffen
vorwiegend Mieter, die Gewerberäume mieten, aber nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu gehören z. B. Ärzte, Architekten oder
andere „Freie Berufe“.
3. Immobilie des Monats
Zahnarztpraxis als sichere Geldanlage in Blasewitz
Adresse: Voglerstraße 30 in 01277 Dresden
Gesamtfläche: ca. 175 Quadratmeter
Kaufpreis: 308.000 Euro
Zustand: Neubau (Fertigstellung Herbst 2007)
Online-Präsentation: http://www.cmdd.de/id7570
Lagebeschreibung:
Das Stadthaus gehört zum „Stadtpalais Voglerstraße" und ist eine der letzten
Möglichkeiten, um in dieser gefragten Gegend lukratives Eigentum zu
erwerben. Aufgrund der besonderen Lage haben Sie einen einmaligen Ausblick
in alle vier Richtungen der sich an dieser Stelle kreuzenden Alleestraßen.
Das unmittelbare Umfeld wird von den für Striesen typischen
Gründerzeitvillen sowie den breiten, von Bäumen gesäumten Straßen bestimmt.
Der Waldpark, die Elbauen, Einkaufsmöglichkeiten, Haltestellen des
öffentlichen Nahverkehrs, Schulen, Gymnasien, Kindergärten oder Krippen –
alles ist in unmittelbarer Nähe.
Objektbeschreibung:
Die Räumlichkeiten der Zahnarztpraxis mit ca. 175 m² sind großzügig,
durchdacht, hell, bestens ausgestattet und über eine Rampe auch für
Rollstuhlfahrer erreichbar. Der Komfort und die Qualität dieser
Anlageimmobilie werden auch anhand der minimierten Nebenkosten deutlich,
denn das Stadthaus ist mit einer Erdwärmeheizung ausgestattet. Außerdem
gehören zu der Praxis zwei Tiefgaragenstellplätze. Der Mietvertrag läuft für
zehn Jahre mit einem Quadratmeterpreis in Höhe von 9,50 Euro. Die jährlichen
Nettokaltmieteinnahmen belaufen sich auf 20.670 Euro.