Präzedenzfälle in Aussicht? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
Pressetext verfasst von AKL_Wirtschafts... am Do, 2006-11-16 13:31.Wie in der Financial Times Deutschland vom 2.11.06 zu lesen ist, scheint der erste Fall eingetreten zu sein, da sich ein deutsches Großunternehmen vor Gericht mit einer Klage auseinander zu setzen hat, deren Auslöser möglicherweise im neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) verankert liegt.
Damit hätte wohl niemand gerechnet: drei Piloten der Lufthansa verklagen ihren Arbeitgeber, weil sie sich ihres Alters wegen diskriminiert fühlen. Entgegen dem bei der Lufthansa angesetzten Rentenalter von 60 wollen die Kläger nämlich 5 Jahre länger arbeiten und sehen sich aus diesem Grund altersbedingt benachteiligt. Die Positionen sind kontrovers gesetzt, und es kann davon ausgegangen werden, dass ein prominenter Fall wie dieser das Bewusstsein vieler Arbeitnehmer stärker als bisher auf die Bestimmungen des neuen Gesetzes aufmerksam macht.
Mit seiner Inkrafttretung zum 18. August 2006 kommen auf die hiesigen Unternehmen wesentliche Neujustierungen zu, die bei Nichtbeachtung eine Reihe unangenehmer Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen und zu erheblichen finanziellen Schäden führen können. Dass viele Elemente darüber hinaus nicht präzise auf jeden Einzelfall schließen lassen, trägt zur heiklen Lage nicht wenig bei. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber für die geforderten Anpassungen in weiten Teilen darüber hinaus keinerlei Karenzzeit eingeräumt hat, und so also bereits seit dem 18. August entscheidende Maßnahmen ergriffen sein sollten, erfordert schnelles Handeln. In den wenigsten Fällen ist dies jedoch umgehend und termingerecht geleistet worden, und die zunehmende Anzahl von Mandaten, die hieraus erwachsen sind, sprechen eine deutliche Sprache. Das genannte, bisher populärste Beispiel ist dabei nur die Spitze des Eisberges.
Wer nicht bereits eine Schulung zu den Bestimmungen des AGG durchgeführt hat, ist schon in einer schwierigen Lage. Zugleich muss aber bedacht werden, dass ein erhebliches Spektrum an Einzelbestimmungen und Sonderfällen im jeweils konkreten Betriebsalltag einer AGG-bezogenen Analyse unterzogen und ggf. restrukturiert werden muss.
Das Rheinbacher Beratungsunternehmen AKL Wirtschaftsdienstleistungen bietet gemäß den Bestimmungen des AGG qualifizierte Schulungen für Management und Mitarbeiter, sowie auf Wunsch eine betriebsinterne Prozessanalyse und Ablaufbegleitung für die einzelnen Konfliktherde der neuen Gesetzesnorm. Aktive Unterstützung bei Errichtung der notwendigen Leistungen und Behebung individueller Problemfälle gehören ebenso zum Portfolio wie die weitergehende Beratung zur Prozessoptimierung.
Die Bestimmungen des AGG erfordern zeitnahe Reaktion und umgehendes Handeln, um schwerwiegenden Schäden im Unternehmensprozess vorzubeugen. Hier ist AKL Wirtschaftsdienstleistungen ein verlässlicher Partner, der schnell reagiert und präzise handelt.
Die Gebühr für einen Tag Inhouse-Schulung beträgt EUR 785,-- zzgl. MwSt. Ein Buchungsformular kann abgerufen werden unter www.akl-wirtschaftsdienstleistungen.de/AKL_Schulungsbuchung.pdf
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AKL Wirtschaftsdienstleistungen schauen zurück auf mehr als zwanzig Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit in einem eingespielten Team unabhängiger Spezialisten, langjährige, aktive Bankerfahrung und das Know-How aus zahlreichen Abwicklungen und Abwendungen von Insolvenzen aus dem Bank- und Privatbereich. Die Schaffung neuer Existenzen durch Firmenvermittlung gehört ebenso zum Programm des Unternehmens wie die Vermittlung von Firmenbeteiligungen und Kapitalanlagen unterschiedlichster Art.
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