Zur Exklusivserie "Pflegenotstand" begehrt das HILFSWERK eine GEGENDARSTELLUNG

Das NÖ HILFSWERK, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, begehrt gegenüber dem Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zu der Reportage "Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK", die innerhalb der Reportagenserie "Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals" (http://www.pflegedienst.dergloeckel.info) veröffentlicht wurde, gemäß §§ 9 ff MedienG die Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG. In der Exklusivserie weist der Chefredakteur Walter Egon Glöckel der ÖVP-nahen Dienstleistungseinrichtung HILFSWERK einige brisante Inhalte nach. Nach bereits zwei eingebrachten Klagen hat die juristische Vertretung, entsprechend einschlägiger Bestimmungen des Mediengesetzes, die Aufforderung zur Veröffentlichung einer GEGENDARSTELLUNG an Glöckel übermittelt.

Doch das Mediengesetz führt nicht nur aus, wann eine GEGENDARSTELLUNG zu veröffentlichen ist, sondern weist auch aus, wann eine solche Veröffentlichung unterlassen werden kann und dies auch jedenfalls dann, wenn das inhaltliche Begehren der GEGENDARSTELLUNG unwahre Inhalte umfaßt. Unter der Headline "GEGENDARSTELLUNG" im Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL unter http://www.dergloeckel.info

DER GLÖCKEL
News und Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Walter Egon Glöckel

Hummelstrasse 32
A-2410 Hainburg

presse(@)gloeckel.info

D: 0900-1470011 (1,99 E/M)
Ö: 0900-470011 (1,181 E/M)

13.11.2006: