Einstweilige Verfügung gegen European Primes AG bestätigt

Grünwald/Nördlingen – Das Landgericht Köln hat mit Wirkung vom 8.11.2006 die einstweilige Verfügung der Firma ClickOne aus Grünwald gegen die European Primes AG bestätigt. ClickOne prüft derzeit eine Schadensersatzforderung gegen die European Primes AG von bis zu 2,3 Mio. EUR.
Am 29.9.2006 erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz der von European Primes angebotenen Software EP-B-Online bzw. Rüruprechner die eine Nachahmungen des C1-Vorsorgerechners der Firma ClickOne GmbH aus Grünwald darstellt.
European Primes AG hat im Rahmen einer Kooperation mit der Firma ClickOne alle erforderlichen Kenntnisse vom C1-Vorsorgerechner erlangt, diese vertragswidrig zur Herstellung einer Kopie vom C1-Vorsorgerechner verwendet und auf ihrer Onlineplattform allen Maklern der European Primes AG kostenlos zugänglich gemacht.
Der C1-Vorsorgerechner ist ein Berechnungsprogramm zur Erstellung von Darstellungen, wie sich die neue Steuersituation des Alterseinkünftegesetzes bei diversen Berufsgruppen auswirkt und welche Möglichkeiten sich durch eine Investition in eine Basisrente bzw. Rüruprente bieten. Bekannt wurde der Rechner auch unter dem Vertriebskonzept "die voll steuerfinanzierte Rente". Der entscheidende Mehrwert wird durch die einzigartige Angebotserstellung geboten, die selbst einem "Steuerlaien" die neue Steuersituation einfach und verständlich aufzeigt. Weitere Informationen zum C1-Vorsorgerechner sind unter www.clickone.de erhältlich.

13.11.2006:

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