HOST EUROPE GmbH klagt Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL wegen kritischer Reportage

Nachdem sich das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, dessen Herausgeber, Walter Egon GLÖCKEL, geweigert hat der Aufforderung zur Löschung der Reportage "Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt" (http://www.dergloeckel.info/computer/Hoster/1/1608_xx_06.html) nachzukommen und eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben, brachte der Konzern nunmehr durch seine Rechtsanwälte am Landgericht Passau Klage wegen Unterlassung rufschädigender Äußerungen mit einem Streitwert in Höhe von 20.000.- Euro ein.

Inhalt der Reportage war die Dokumentation von Pro Hisbollah orientierten Hackern und zusätzlich auch kriminellen Personen, die die Webpräsenz u.a. von firewallinfo.de für den Versand von Massen-SPAM okkupierten und in die Server von HOST EUROPE eingedrungen waren. Alleine schon die Antwort auf die Presseanfrage vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL an die HOST EUROPE GmbH stellt die fragwürdige und oberflächliche Vorgangsweise der HOST EUROPE GmbH in der Causa unter Beweis. Diese scheute sich auch nicht davor, NACHDEM sie die Presseanfrage von DER GLÖCKEL erhielt, dem Hackeropfer Uwe Berger, der zusätzlich als offizieller Berater von "Deutschland sicher im Netz" tätig ist "Drachenfutter" anzubieten, wie dieser es titulierte, um den Fall offensichtlich nicht medial eskalieren zu lassen. Berger von Network-Secure GbR wurde ein eigener Server im Rechenzentrum der HOST EUROPE GmbH angeboten, was er jedoch ausschlug.

Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL wird in der Causa durch durch den "Hausanwalt", Klaus Walkerling von WALKERLING – DUCKSCHEER – HESMER & MÖLLER aus Mühlheim/Ruhr vertreten. Bis dato hat das Nachrichtenmagazin, das seit dem Jahr 2000 unabhängig publiziert, noch nie eine gerichtliche Konfrontation wegen einer Reportage verloren. DER GLÖCKEL, vormals die muenchnernotizen, sah sich seit Existenzgründung mit 6 Klagen, 6 Unterlassungsverpflichtungserklärungen und einer Aufforderung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung konfrontiert. Jetzt stelle man sich vor, wenn alle Medien tatsächlich unabhängig publizieren würden, was an brisanten Inhalten so in die Öffentlichkeit gelangen würde … Im Juni 2006 brachte es die Causa, die DER GLÖCKEL exklusiv zu falschen Holocaustfotos publizierte bis zum OBERSTEN GERICHTSHOF und wurde vollinhaltlich bestätigt. Betroffen von dem Verkauf der falschen Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz war der zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende SV-Bilderdienst, der DIZ München GmbH.

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02.11.2006: