Transparenz bei Provisionierung von Versicherungsprodukten gefordert

Neuentwurf des Versicherungsrechts bringt Unruhe in den Versicherungsvertrieb

Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts soll sich künftig die Provisionierung von Versicherungsabschlüssen ändern. Ein Entwurf des neuen Versicherungsvertragsgesetzes VVG sieht vor, dass die Auszahlung von Vermittlerprovisionen nicht mehr per Einmalzahlung, sondern auf fünf Jahre verteilt erfolgen soll. Zudem sollen die für Vermittlung und Abwicklung von Versicherungsprodukten verursachten Kosten weitestgehend offen gelegt werden.

Die Philosophie, den Kunden von Anfang an mit größtmöglicher Offenheit zu begegnen, bezeichnet der Vorstand der Grossardt Wirtschaftsinformation AG, Reiner Werner Beck, als wichtigstes Erfolgsmoment in einem unübersichtlichen Markt. Das Thema Kostenoffenlegung ist für den Großostheimer Versicherungsvertrieb bereits seit Mitte der neunziger Jahre Geschäftsprinzip. Grossardt finanziert das Modell mit einem Provisions-Factoring Modell.

18.10.2006:

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