BÖB und VDV zu EU-Verordnungsvorschlag Transportkettensicherheit: Klares Nein zu Plänen der Europäischen Kommission

EU-Verordnungsvorschlag zur Sicherheit der Lieferkette nicht haltbar - VDV und BÖB begrüßen Ablehnung durch Deutschen Bundesrat und plädieren für die Rücknahme des Entwurfs

Berlin/Köln, 17. Oktober 2006 (BÖB/VDV) – Der Verband Deutscher Ver¬kehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) begrüßen die Ablehnung des EU-Vorschlags zur Terrorabwehr im Landverkehr durch den Deutschen Bundesrat. Das klare Nein, das die Länderkammer auf ihrer Plenartagung am 13. Oktober 2006 ausgesprochen habe, belege deutlich, dass der EU-Verordnungsvorschlag zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette in seiner jetzigen Form nicht haltbar sei. BÖB und VDV plädieren für eine Rücknahme des Verordnungsvorschlags. Mit dem Thema befasst sich auch der Verkehrsausschuss des Bundestags auf seiner Sitzung am 18. Oktober 2006.

„Dem EU-Verordnungsvorschlag mangelt es daran, dass in ihm keine Gefährdungs- bzw. Risikoanalyse vorgesehen ist“, so VDV-Geschäftsführer Eisenbahnverkehr Dr. Martin Henke. „Aufgrund der Komplexität und der großen Anzahl der an der Lieferkette des Landverkehrs beteiligten Unternehmen ist eine solche Analyse unbedingt notwendig.“ Hierbei müssten auch die bereits heute von den Unternehmen erfüllten Standards Berücksichtigung finden.

Auch bemängeln die Verbände, dass mit dem Verordnungsvorschlag ein praktischer Zwang zur Erlangung des Testates als „Zuverlässiges Unternehmen“ bewirkt werde. „Auch wenn dies unter dem Ansatz der Freiwilligkeit definiert wird“, so BÖB-Geschäftsführer Michael Probst, „werden in der Folge zum Beispiel die Versicherungsbedingungen einen faktischen Zwang ausüben. Der EU-Vorschlag berücksichtigt hierbei nicht, dass die betroffenen Unternehmen bereits zahlreichen Sicherheitsstandards unterliegen und somit ihre Zuverlässigkeit bereits unter Beweis gestellt haben.“ Auch deshalb biete der Verordnungsvorschlag teilnehmenden Unternehmen keinerlei Anreize, sich dem Procedere zur Erlangung des Status "Zuverlässiges Unternehmen" zu unterziehen.

Würde eine EU-Verordnung dieser Art Rechtskraft erlangen, löste sie Einmalkosten in Höhe von rund 48 Milliarden Euro aus, die von den rund 4,8 Millionen Unternehmen der Wirtschaft getragen werden müssten, rechnen die beiden Verbände vor. Für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bedeute dies Mehrkosten von rund 135.000,- Euro. VDV und BÖB betonen, dass hiermit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Kosten keineswegs gewahrt sei. Das Vorhaben der EU-Kommission widerspreche der “Lissabon-Vereinbarung“ und damit der von ihr selbst abgegebenen Verpflichtung, alle zukünftigen Maßnahmen und Rechtsakte auf europäischer Ebene einer erweiterten ex-ante Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.

Das Vorhaben verfehle in seiner jetzigen Form sein eigentliches Ziel, stellen VDV und BÖB fest und fordern die Europäische Kommission auf, den Verordnungsentwurf zurückzunehmen.

Die Europäische Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag zur „Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette“, auf dessen Schwachpunkte VDV und BÖB in der Folge in einem gemeinsamen Positionspapier detailliert hingewiesen haben, im Februar 2006 vorgelegt.

17.10.2006:

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