Schwarzes Loch beim Grünen Punkt-Müllkonzern DSD? Millionen versickert?

Berlin, www.ne-na.de – In Schreiben an die Duales System Deutschland GmbH (DSD) in Köln und die Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD) und Horst Seehofer (CSU) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Aufklärung über den Verbleib von Rückstellungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verlangt, die im Zuge der Übernahme des DSD ("Grüner Punkt") durch den US-amerikanischen Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts Co (KKR) Anfang 2005 dem Unternehmen möglicherweise rechtswidrig entnommen worden sind.

KKR habe bei der Übernahme Aktien der damaligen Aktiengesellschaft DSD im Wert von 260 Millionen Euro gekauft. Dem hätten zum 31. Dezember 2004 allein liquide Mittel im Wert von 836 Millionen Euro gegenübergestanden, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Von den beim DSD gebildeten Rücklagen und Rückstellungen in Höhe von rund 800 Millionen Euro gehört ein großer Teil eindeutig den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bei ihren täglichen Einkäufen für ein hochwertiges Recycling von Grünen-Punkt-Verpackungen gezahlt haben und dies weiter tun. Es darf nicht sein, dass derartige Summen - bei wem auch immer - versickern. Diese Gelder müssen für die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der Verpackungen eingesetzt oder an die Verbraucher zurückgegeben werden", forderte Resch im Namen der DUH, die nicht nur als Umweltschutzverband, sondern auch als klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation aktiv ist.

Auch in Handelskreisen äußert man sich inzwischen kritisch über den KKR-Einstieg beim DSD, da nicht bekannt sei, wer wirklich hinter dem Deal stecke und davon profitiere. Nach Ansicht von Drogeriemarkt-Inhaber Dirk Rossmann dürfen die Renditeerwartungen einer amerikanischen Risikokapitalgesellschaft nicht Maßstab für die Gestaltung der Abfallpolitik sein. Finanzexperten wie der ehemalige Chef der Deutschen Börse, Werner Seifert, fordern deshalb für schärfere Offenlegungspflichten. „Es darf nicht sein, dass Fonds, die auf den Cayman-Inseln registriert sind und so gut wie keine Informationen über ihre Eigentümer oder ihre Geschäftspraktiken herausrücken, zentralen Einfluss darauf nehmen können, wie große und größte Unternehmungen in Deutschland und in anderen Industriestaaten geführt werden", kritisiert Seifert. Das Mindeste, was man von diesen Anteileignern verlangen müsse, sei die Offenlegung ihrer Beteiligungen. In Kreisen der Entsorgungswirtschaft und der Konsumgüterindustrie beklagt man sich zudem über das rüde Vorgehen des DSD. Trotz der vom Kartellamt erzwungenen Marktöffnung sei das mit einem Anteil von mehr als 90 Prozent noch immer Marktführer. Gegen das Vordringen der Konkurrenz setze sich der frühere Monopolist auch mit kartellrechtlich fragwürdigen Methoden zur Wehr, heißt es in der Branche. „Mehrere Beschwerden über verbotene versteckte Rabatte sind im Sande verlaufen. Argwöhnisch verfolgen die Konkurrenten, dss das DSD nun seine traditionell engen Verbindungen mit den großen Handelsketten ausspielt, um den Wettbewerb zu behindern. Discounter wie Aldi Süd haben mit dem DSD Rahmenverträge geschlossen, in denen sie für die Lieferanten die Abführung der Lizenzentgelte für die gelisteten Waren übernehmen. Weitere Ketten sollen folgen“, berichtet die FAZ.

Für die Hersteller und Abfüller bedeute dies, dass sie nicht mehr auf konkurrierende duale Systeme ausweichen können. Statt dessen stellten ihnen die Handelsketten die DSD-Lizenzgebühren in Rechnung oder mindern die Einkaufspreise. Bei Aldi Süd beginne die Systemumstellung für Lieferungen ab dem 1. Oktober. Von dem Termin an werde das Lizenzentgelt "nicht mehr im Wareneinstandspreis berücksichtigt", heißt es in einem Schreiben des Einkaufs. Wettbewerber hätten das Kartellamt zu einer Überprüfung der Verträge aufgefordert. Offensichtlich versuche das DSD, vor allem seine großen Kunden zu binden. Das Abfallunternehmen DSD wurde 1991 von Industrie und Handel zu ihrer Entpflichtung von individuellen Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen aus der Verpackungsverordnung gegründet und arbeitete zunächst als Non-Profit-Unternehmen. Im Dezember 1992 erhielt DSD von allen Bundesländern die Anerkennung als flächendeckend agierendes System unter klar definierten Auflagen. Die wesentliche Auflage war die Pflicht, Rückstellungen für den Fall der Einstellung des Systembetriebs in ausreichender Höhe zu bilden. Es handelt sich deshalb bei der Bildung von Rückstellungen nicht um eine freiwillige Entscheidung von DSD, sondern um die Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht, ohne deren Einhaltung die Anerkennung von DSD zu widerrufen wäre. Zum 1. Januar 2005 wurde das DSD von KKR übernommen und in ein profitorientiertes Unternehmen umgewandelt. Das DSD erzielt seine Einnahmen nahezu ausschließlich aus Lizenzverträgen für den Grünen Punkt, der Verpackungen kennzeichnet, die an dem vom DSD betriebenen Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Die Recyclingkosten werden dadurch Bestandteil des vom Verbraucher zu bezahlenden Kaufpreises.

Insoweit verlangten Politiker schon zum Zeitpunkt des Verkaufs des DSD an KKR, dass die Differenz zwischen Kaufpreis und liquiden Mitteln den Verbrauchern gehörten und an sie ausgezahlt werden müssten. Dem entgegnete DSD im Dezember 2004, dass die Rückstellungen von den Wirtschaftsprüfern und Finanzbehörden als notwendig anerkannt wurden und "insoweit nicht für eine Auszahlung an gegenwärtige oder künftige Aktionäre zur Verfügung stehen." Zwischenzeitlich wurde DSD von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH umgewandelt. Sie unterliegt damit nicht mehr den zuvor bestehenden Veröffentlichungspflichten. KKR hatte seinerzeit versichert, das DSD an die Börse bringen zu wollen. Resch: „Es ist schon ein merkwürdiges Vorgehen, ein Unternehmen zur Vorbereitung auf den Börsengang von einer AG in eine GmbH zu verwandeln. Da drängt sich schon die Frage auf, ob KKR sich - ganz im Gegensatz zu den Verlautbarungen aus dem Dezember 2004 - inzwischen aus den Millionenrückstellungen bedient hat." Die DUH habe deshalb Umweltminister Gabriel und Verbraucherschutzminister Seehofer aufgefordert, DSD und KKR zu veranlassen, für Transparenz zu sorgen. Kurzfristig sei die aktuelle Höhe der Rückstellungen und deren Zusammensetzung nachzuweisen. Sollten die Rückstellungen inzwischen zum Teil aufgelöst worden sein, müsste das DSD nach Überzeugung der DUH den Nachweis führen, dass und wie sie an die Verbraucher zurück gegeben wurden.

12.09.2006: