Fallrückzieher der MG Süddeutscher Verlag

Nur wenige Tage vor der Fortführung des Gerichtsverfahrens vor dem Handelsgericht Wien wegen der Klage der DIZ München GmbH, eine Unternehmung der Mediengruppe Süddeutscher Verlag, wegen der Exklusivreportage über falsche Holocaust-Fotos gegen den Chefredakteur Walter Egon Glöckel (News- und Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL vorm. muenchnernotizen) zieht der Konzern die Konsequenzen aus dem den Fall betreffenden OGH-Urteil.

Im Juni 2006 hatte der Oberste Gerichtshof unter der Aktenzahl 4 Ob 71/06d zu dem Antrag auf Einstweilige Verfügung betreffend der Reportage "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" über die falschen Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz des SV-Bilderdienst bereits einen für den Kläger niederschmetternden Beschluß gefaßt. Dieses höchstrichterliche Urteil war somit maßgeblich für den weiteren Prozeßverlauf und eine weitere Niederlage für die DIZ Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH beim Prozeß vor dem Handelsgericht in Wien am 18. September 06 sicher gewesen.

Mit ihren Anwälten von Fellner Wratzfeld Partner in Wien zogen sie aus diesem Grunde nur wenige Tage vor dem anberaumten Prozeß die Klage mit einem Streitwert von 35.000.- Eur gegen den Journalisten Glöckel unter Anspruchsverzicht zurück. Mehrere Tausend Euro hat die Mediengruppe Süddeutscher Verlag das seit dem Frühjahr 2005 laufende Verfahren gekostet mit dem sie nunmehr Schwarz auf Weiß durch den Obersten Gerichtshof bescheinigt haben, daß Glöckels Reportage nicht nur inhaltlich richtig, sondern "von höchster gesellschaftlicher Bedeutung" ist und führt zusätzlich den Brückenschlag auf die "Wehrmachtsausstellung" vom Hamburger Institut für Sozialforschung durch.

Der Gerichtsfall mag nun beendet sein, doch das Thema an sich hat auch durch die Substanz des OGH-Urteils Glöckel bestärkt aus medien- & gesellschaftspolitischer Sicht weiter daran zu arbeiten. So lange bis die "Geschäftemacherei" mit "mit dem Elend von Millionen Menschen und Opfern" von einschlägig aktiven Firmen eingestellt wird, wie der Oberste Gerichtshof diese Formulierungen im Gesamtzusammenhang bestätigte.

Der exklusive Bericht, zusätzlich versehen mit einem Sachverhalt, der ausnahmsweise zum Schmunzeln verleitet, im News- und Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL unter "Mediengruppe Süddeutscher Verlag zieht Notbremse" http://www.gloeckel.info/Medien/DIZ/3/sueddeutsche_holocaust_071209.html.

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12.09.2006: