wertpapierverbriefter Inhaber-Genusschein

Genussrechte als Vermögensanlagen und Genussscheine als Wertpapiere sind hybride Finanzinstrumente - von Dr. jur. Horst Werner

Das Genussrechtskapital kann ohne Wertpapierverbriefung als vinkulierte Vermögensanlage oder als wertpapierverbriefter Inhaber-Genusschein oder als Namensgenussschein begeben werden, wobei die beiden letzteren auch börsenfähig sein können, so Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Genussrecht - ein klassisches Mezzanine-Kapital - gibt es also in den hybriden Erscheinungsformen der Vermögensanlage und des Wertpapiers. Und in hybrider Form bilanziell als Eigenkapital (= Equity-Mezzanine ) und bilanziell als Verbindlichkeit ( Debt-Mezzanine ). Das Genussrecht ist also je nach vertraglicher Ausgestaltung in doppelter Hinsicht ( kapitalmarktrechtlich und bilanzrechtlich ) ein hybrides Finanzinstrument. Genussrechte wurden bereits im frühen Mittelalter erstmals namentlich erwähnt, woraus die gesetzliche Anerkennung dieses Finanzinstruments ersichtlich ist. Das Genussrecht ist seit Jahrhunderten...

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