teilung maklercourtage

Neuregelung der Maklerkosten: KSK-Immobilien sieht faires Geschäftsmodell durch Gesetzesbeschluss bestätigt

Köln, 28.05.2020 Die KSK-Immobilien, der Immobilienmakler der Kreissparkasse Köln, begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilung der Maklerkosten zukünftig gesetzlich zu verankern. Für Kunden des Kreissparkassenmaklers ändert sich dadurch nichts, da dieser die Maklercourtage bereits in der Vergangenheit hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt hat. Der Bundestag hat in der Sitzung vom 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von selbstgenutzten Wohnungen und Einfamilienhäusern angenommen. Der Beschluss sieht vor, dass Käufer zukünftig maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen müssen. Dadurch soll in erster Linie verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden, dem Käufer angerechnet werden. In vielen Bundesländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, ist diese Praxis längst üblich. Auch die KSK-Immobilien, der Immobilienmakler...

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