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Fotovoltaik-Anlagen zur Eigenversorgung nutzen

NAEB 2017 am 16. August 2020 Fast zwei Millionen Dächer werden in deutschen Landen zur Umwandlung von Sonnenenergie in Strom genutzt. Bisher wurde der Strom in das Netz eingespeist und nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) mit bis zu 55 Cent/Kilowattstunde vergütet. Nach 20 Jahren laufen die Vergütung und auch die privilegierte Netzeinspeisung aus. Die Solarstromerzeuger müssen ihren Strom frei und selbst verkaufen. Doch die Netzbetreiber lehnen diesen Strom ab, weil er weder planbar noch regelbar ist. So bleibt nur die Eigennutzung. Die Eigennutzung hat der Staat jedoch teuer und aufwendig gemacht. Der Gesetzgeber sieht die Eigennutzung von Strom als Bestandteil der öffentlichen Versorgung an, für die staatliche Regelungen gelten. Die Solarstromanlage muss in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingetragen sein. Der Stromverbrauch ist steuerpflichtig. Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind gefordert....

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