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Pilot:Projekt hat erfahren: Bund will Situative Winterreifenpflicht 2011 aufheben

Im kommenden Winter drohen Reifen-Sündern weiterhin Bußgeld und ein Strafpunkt in Flensburg Einen klaren Wirkungstreffer landete das Oberlandesgericht Oldenburg mit seinem Urteil, die Situative Winterreifenpflicht sei verfassungswidrig. Denn das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, beim Thema Reifen auf Bußgelder und Strafpunkte verzichten zu wollen. Die dafür erforderliche Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) soll 2011 in Kraft treten. Aber bereits 2012 muss die StVO erneut geändert werden. Dann wird es in der EU eine verbindliche Definition des Begriffs Winterreifen geben. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Im Rahmen der Sitzung des zuständigen Bund-Länder-Fachausses StVO/Ordnungswidrigkeiten vor einigen Tagen teilte der Vertreter des Bundes mit, wie man weitere Diskussionen über die Situative Winterreifenpflicht verhindern will. Nach Informationen von Mitgliedern des Ausschusses gegenüber der Hannoveraner Agentur Pilot:Projekt...

Mit Winterreifen auf der sicheren Seite

Eine Entscheidung, mehrere Vorteile: Autofahrer, die jetzt auf Winterreifen umrüsten, erhöhen die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs, sichern ihren Versicherungsschutz, vermeiden Bußgelder und fahren wirtschaftlicher. Der gestrige Wintereinbruch in manchen Regionen Deutschlands überraschte viele Autofahrer. Jetzt heißt es: Winterreifen aufziehen. Denn bis zu 40 Euro Bußgeld zahlt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist, nicht vorankommt und dadurch den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht. Diese situative Winterreifenpflicht beruht auf dem § 2 Absatz 3a der der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). „Das unterstreicht die besondere Bedeutung der Reifen für die Sicherheit des Fahrzeugs und damit der anderen Verkehrsteilnehmer“, betont Michael Borchert, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der Pirelli Deutschland GmbH, München. „Zumal ein guter Winterreifen...

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