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BGH-Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung

Für Darlehensnehmer, deren Bank nach Kündigung des Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung auf den Kündigungszeitpunkt berechnet hat, dürften sich nach dem Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs die Chancen auf eine erfolgreiche zumindest anteilige Abwehr der Vorfälligkeitsentschädigung deutlich erhöht haben. Die auf den Kündigungszeitpunkt berechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird meist mit dem Kündigungsschreiben mitgeteilt. Nach Kündigung eines Immobiliendarlehens berechnete die beklagte Bank im vorliegenden Sachverhalt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 16.314,41 EUR zum Kündigungszeitpunkt und verlangte für diese Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich Verzugszinsen. Die Darlehensnehmer verklagten die Bank nach Ablösung des Immobiliendarlehens auf Auszahlung der von der Bank einbehaltenen Vorfälligkeitsentschädigung, überzahlter Verzugszinsen von 819,75 EUR sowie weiterer Kosten von 183,24 EUR. Das...

LG Duisburg zu Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen

In dem vom Landgericht Duisburg entschiedenen Sachverhalt hatte ein Kreditnehmer mit einer Bank im Jahre 1997 zwei Kreditverträge über einen Gesamtkredit-Nennbetrag von 700.000 DM abgeschlossen. Die Kredite sollten mit variablen Zinssätzen verzinst werden. Die variablen Zinssätze sollten von der Bank insbesondere bei Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt erhöht oder abgesenkt werden dürfen. Der Kreditnehmer beanspruchte von der Bank insbesondere die Rückzahlung überzahlter Zinsen von 152.578,05 EUR. Die wirksame Vereinbarung eines variablen Zinssatzes in Verbraucherkreditverträgen erfordert nach dem Verbraucherkreditrecht, dass in Kreditverträgen ausdrücklich die Voraussetzungen genannt sind, unter denen der variable Zinssatz von der Bank angepasst werden kann. Nach Auffassung des Landgerichts Duisburg erfüllen Zinsanpassungsklauseln, welche eine Zinsanpassung insbesondere bei Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt vorsehen, diese...

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