nicht dem Vermögensanlagengesetz

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder öffentlich am Kapitalmarkt aufgenommen sind keine BaFin-prospektpflicht. Finanzinstrumente

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder öffentlich eingeworben über den Beteiligungsmarkt von breit gestreuten Anlegerkreisen und Kapitalgebern sind BaFin- und prospektfrei und unterliegen nicht dem Vermögensanlagengesetz, so Dr. Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ). Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) setzen die Rechtsprechung ( Verwaltungsgericht Frankfurt/Main ) und die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Es muss sich zudem um eine in Deutschland belegene Immobilie handeln. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger als Darlehensgeber einen direkten Zugriff auf das Sicherungsmittel hat und unmittelbar...

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