myright

30.06.2017: | | |

Erster Verhandlungstermin von myright und VW in Braunschweig

Die Gerichtsverhandlung der myRight-Musterklage gegen den VW-Konzern vor dem Landgericht Braunschweig fand gestern am 29.6.2017 statt und wurde wegen der Bedeutung im VW Abgasskandal zum 31.8.2017 vertagt. Über myRight hatte ein VW-Kunde eine Klage auf die Zahlung von Schadensersatz gegen den VW-Konzern eingereicht. VW bestreitet Ansprüche von Verbrauchern im Abgasskandal. Konkret verlangen myRight und die Kanzlei Hausfeld für den Kunden die Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzüge. Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung, weil viele der Rechtsfragen auch die myRight-Sammelklage betreffen. Diese wird voraussichtlich im September 2017 eingereicht. Der Anmeldeschluss für die Sammelklage im Abgasskandal wurde aufgrund der großen Nachfrage daraufhin bis zum 15. Juli 2017 verlängert. 30.000er Marke geknackt Unter der Woche wurde die 30.000 Teilnehmer Marke für die VW Sammelklage geknackt. Das ist die größte jemals in Deutschland...

15.06.2017: | |

Wie VW die EU Kommissarin Jourova austrickst

Die für Verbraucherschutz in der EU zuständige Kommissarin Jourova hatte seit langer Zeit öffentlich eine Entschädigung der vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher nach dem Vorbild der USA gefordert. Doch eine Entschädigung der Verbraucher hat auch Jourova nicht durchsetzen können, wie VW und die EU-Kommission heute bekannt gaben. Stattdessen verpflichtet sich VW freiwillig, dass Volkswagen “eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird.” VW betont gleichzeitig, es handele sich nicht um eine Garantie. Doch was Jourova als einen Sieg feiert, ist bei genauerem Hinsehen eine Bankrotterklärung der EU-Kommission gegenüber VW. Denn die jetzt getroffene Selbstverpflichtung von VW sagt nicht mehr aus als Selbstverständlichkeiten, nämlich, dass VW jetzt “Beschwerden (…)...

myRight bereitet VW Sammelklage vor

myRight, die Verbraucherplattform aus Hamburg, bereitet jetzt die VW Sammelklage vor. Jeder, der ein Dieselfahrzeug hat, mit oder ohne VW Software Update, kann sich bis 30.6.2017 bei myRight melden und sich einfach online der VW Sammelklage anschließen. Kaufvertrag und andere Unterlagen können bequem online hochgeladen werden. Gemeinsam mit mehr als 25.000 Klägern kann man dann um eine anständige Entschädigung streiten. Trotz VW Software Update ist das Dieselauto immer noch umweltunfreundlich und hat ausserdem einen höheren Treibstoffverbrauch, ein geringeres Drehmoment, Schwierigkeiten mit dem Abgasrückführungsventil (AGR), geringere Höchstgeschwindigkeit, Probleme bei der Beschleunigung – Auswirkungen besonders bei Überholmanövern spürbar. Wenn das kein Wertverlust für das Auto bedeutet? Hintergründe zum VW Abgasskandal In den USA wollte Volkswagen die Emissionskontrollsysteme mit einer speziellen Software umgehen....

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