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Only for me

Nach “Unique” ist Christiane und Katharina Martini featuring SYLVIE mit “Only for me” ein weiterer Meilenstein aus dem bevorstehenden Album „Magic“ gelungen. Die Magie kommt nicht von ungefähr, geht es doch um nichts weniger als die Magie des Lebens. Denn Track und Album beziehen sich auf das “Glücksbuch – Die Magie meines Lebens” von Christiane und Katharina Martini, das demnächst im Smart & Nett Verlag erscheint. “Only for me” spiegelt das Buch und seine Geschichte, lädt dazu ein, an sich zu glauben und genau jetzt das eigene Glück in die Hand zu nehmen, Träume wahr werden zu lassen. Melodie und Rhythmus schaukeln ebenso sanft wie beschwingt in eine Glück-Trance und öffnen das Herz für die Abenteuer des Lebens. UPC 3617054264578 Release 28.12.2022 Smart & Nett bringen als Label und Musikverlag seit 2016 ausgewählte Musik- und Videoproduktionen aus den Bereichen Pop, Rock, Jazz, Electronic, Klassik und...

Die immer wiederkehrende Problematik der (privaten) Nutzung und Kontrolle des dienstlichen E-Mail-Accounts und Internetzugangs

In immer mehr Fällen entsteht die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang die private Nutzung gestattet ist und inwiefern der Arbeitgeber diese kontrollieren darf. Dies betrifft viele verschiedene juristische Aspekte. Arbeitgeber = Diensteanbieter? Umstritten ist die Frage, ob der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern die private Nutzung gestattet, ein Diensteanbieter nach § 3 Nr. 6 TKG sein muss. Sofern er dies nämlich ist, unterliegt er dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG. Das bedeutet, er hat keinerlei Befugnis auf den E-Mail-Account seiner Mitarbeiter zuzugreifen, auch nicht auf den dienstlichen Bereich. Problematisch wird dies, wenn ein entsprechender Mitarbeiter krank, im Urlaub oder bereits nicht mehr Teil des Unternehmens ist. Dann ist es dem Arbeitgeber u.U. nicht möglich, auf wichtige Dokumente zuzugreifen. Die herrschende Meinung geht jedoch trotz dieser Problematik davon aus, dass der Arbeitgeber Diensteanbieter ist und...

Sagen Sie uns Ihren Namen! - Klarnamenpflicht in Social Media

Die Einen verteufeln es, die Anderen lieben es: Facebook. Soziale Netzwerke verändern mitunter soziale wie wirtschaftliche Zusammenhänge. Dabei spielen die Daten der Nutzer eine nicht unerhebliche Rolle. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, doch nicht ohne Preis. Die Netzwerkbetreiber erheben Daten und gewinnen aus diesen finanzträchtige Erkenntnisse, die unter anderem durch personalisierte Werbung umgesetzt werden. Wer bei Facebook aber nicht seinen richtigen Namen angibt und unter Pseudonym auftritt muss nach gegenwärtiger Praxis von Facebook damit rechnen, dass das Benutzerkonto gesperrt wird. Der Konzern begründet das mit der Aussage, die Verwendung von echten Namen schaffe eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens in dieser neuen Form der Netzgemeinde. Durch die Brille des IT-Rechts betrachtet, ergibt sich jedoch ein anderer Blickwinkel als der eines vertrauensvollen Miteinanders. Zum einen wird vielerorts geltend gemacht,...

Gewinnspiele und Werbung von Krankenkassen

Gewinnspiele sind im Marketing ein beliebtes Mittel. Sie erlauben es, auch der Werbung selbst einen Verbrauchervorteil zuzuordnen. Bei der schwindenden Akzeptanz der Verbraucher im Bezug auf bestimmte Werbekonzepte ist das Gewinnspiel ein willkommenes Mittel. Das OLG Hamm musste sich Ende September diesen Jahres mit der Frage beschäftigen, ob Krankenkassen Gewinnspiele veranstalten und von minderjährigen Teilnehmern persönliche Daten erheben dürfen, um diese als Kunden zu werben. Ein Verbraucherverband war der Ansicht, dass dies eine Ausnutzung der Unerfahrenheit und des jugendlichen Alters der Gewinnspielteilnehmer darstelle....

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