markenrechtlichen Verletzung

Markenrecht: BGH zur markenrechtlichen Verletzung durch Verlinkungen Amazons auf Produkte Dritter in Google (ORTLIEB II)

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2019, AZ.: I ZR 29/18 Druckversion Der BGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2019 (sog. ORTLIEB-II-Urteil) dem Unterlassungsanspruch gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG stattgegeben und die Revision (Vorinstanzen: LG München, Urt. v. 12.01.2017 - 17 HK O 22589/15 und OLG München, Urt. v. 11.01.2018 - 29 U 486/17) zurückgewiesen. Die Klägerin (Inhaberin der deutschen Wortmarke „ORTLIEB“) wendete sich gegen die von den Beklagten (Gesellschaften des Amazon-Konzerns) gebuchten Anzeigen in die Google-Suchfunktion, die nach Eingabe von Suchbegriffen im Zusammenhang mit der Wortmarke der Klägerin (z.B. Ortlieb Fahrradtasche) neben den Produkten der Klägerin auch ähnliche Produkte anderer Hersteller in einer Angebotsübersicht zeigten. Anfang diesen Jahres wurde in einem ähnlichen Fall die Revision zum BGH nicht zugelassen, da nach Auffassung des Gerichts die wesentlichen Markenrechtsfragen...

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