maklerprovision

Wissenswertes zur Maklerprovision

Sie muss sowohl vom Immobilienverkäufer als auch -käufer gezahlt werden: die Maklerprovision. Doch warum ist es sinnvoll, trotz der Maklerprovision professionelle Makler wie die der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen zu beauftragen? Seit dem 23. Dezember 2020 gilt die gesetzliche Regelung bundesweit, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen. "Da wir sowohl die Interessen des Immobilienverkäufers als auch des -käufers vertreten, finden wir diese Aufteilung fair", erklärt Geschäftsführer Joachim Neumann. In der Regel übernehmen also beide Parteien jeweils 50 Prozent der gesamten Maklerprovision. "Unsere Kunden profitieren von umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall wert sind. Wir übernehmen den gesamten Verkaufsprozess und sorgen für die reibungslose Abwicklung des Verkaufs", so Joachim Neumann. Prokurist Markus Neumann ergänzt: "Dank unserer ausgeprägten Marktkenntnis...

Kosten und Steuern beim Immobilienverkauf

Die Immobilienpreise in Deutschland sind zurzeit sehr hoch. Da überlegen viele Immobilienbesitzer, ob sie ihr Haus oder ihre Wohnung gewinnbringend verkaufen. Damit Verkäufer wissen, welche Kosten und Steuern möglicherweise mit dem Immobiliengeschäft einhergehen, informiert darüber Immobilienexperte Sascha Rückert aus Wiesbaden. Maklergebühr, Unterlagenbeschaffung und Spekulationssteuer - den meisten Immobilieneigentümern ist bekannt, dass beim Immobilienverkauf Nebenkosten anfallen. Welche Steuern aber gegebenenfalls erhoben werden, darüber wissen nur wenige bescheid. Für private Verkäufer gilt, dass unter gewissen Umständen eine Spekulationsfrist entscheidend ist. Wurde der Wohnraum weniger als drei Jahre selbst genutzt oder ein Objekt als Kapitalanlage nach weniger als zehn Jahren wieder verkauft, dann fällt eine Spekulationssteuer an. Werden mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren veräußert, so fallen sogar Gewerbe-...

Käufer und Verkäufer teilen sich künftig die Maklerprovision

Die Bundesregierung möchte Immobilienkäufer entlasten. Deshalb treten gegen Ende Dezember Neuregelungen im Hinblick auf die Maklerprovision in Kraft. Für Hamburg bedeutet das: Verkäufer müssen künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen, wenn sie den Makler beauftragt haben. In Hamburg musste bis jetzt der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen, die dort 6,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das ändert sich nun: Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen ab dem 23. Dezember 2020 nur noch für höchstens die Hälfte der Maklergebühren aufkommen - sofern der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die andere Hälfte trägt nun der Verkäufer. "In der Regel sollen Verkäufer und Käufer sich die Maklerprovision nun teilen", sagt Farid Sabori, Vertriebsleiter bei Sabori Immobilien aus Hamburg, "da wir uns sowohl für die Interessen der Verkäufer als auch der Käufer einsetzen, finden wir das nur...

Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind. "Verkaufen wir ein Haus für 400.000 Euro, fällt eine Maklerprovision von 28.560 Euro an", erklärt Michael Lindenmayer, "das entspricht...

Das ändert sich bei der Maklerprovision

"Als Immobilienmakler vertreten wir sowohl die Interessen von Immobilienverkäufern als auch von Immobilienkäufern", sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien, "daher sehe ich mich in der Pflicht dazu, beide Parteien über die Neuregelungen zur Maklerprovision zu informieren". Ab dem 23. Dezember 2020 gilt, dass Privatverkäufer beim Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mindestens 50 Prozent der Provisionskosten übernehmen müssen. Ziel ist es, bei Privatkäufern für eine Entlastung von hohen Kaufnebenkosten zu sorgen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind rechtlich jedoch drei Varianten erlaubt, die mit...

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