insolvenzantragspflicht

Insolvenzantragspflicht wieder aktiv: Finanzierung von Sanierungen rückt in den Fokus

Die unter Experten umstrittene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endete am 30. September - zumindest teilweise. Das heißt: Akut zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab sofort wieder einen Insolvenzantrag stellen, auch wenn ihre Schieflage auf COVID-19 zurückzuführen ist. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber jedoch bei aufgrund der Pandemie überschuldeten aber noch zahlungsfähigen Firmen. Diese müssen bis 31.12.2020 auch weiterhin keine Insolvenz beantragen. So sollten die Unternehmen nach Aussagen der Justizministerin weiter Zeit bekommen, um sämtliche Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen auszuschöpfen . Dieser teilweise Aufschub gibt manchem Unternehmen sicher Handlungsspielraum, sollte aber nicht zu Zögerlichkeit verleiten, wie Carl-Jan von der Goltz, geschäftsführender Gesellschafter von Maturus Finance, weiß: "Ein Gros der insolvenzreifen Firmen muss jetzt aktiv werden und notwendige Schritte einleiten: Eine Insolvenzrechts-Beratung...

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