insolvenzantrag

Ein Jahr Corona - was vom Mittelstand übrigbleibt

- Marktbereinigung wird schneller gehen, Insolvenzen werden ansteigen - Unternehmen, die Corona überleben, werden mittel- bis langfristig gestärkt - Insolvenz in Eigenverwaltung nicht auf dem Radar Nach einem Jahr Pandemie wird deutlich: Die aktuellen Coronahilfen erreichen nach Einschätzung der Sanierungsexperten von Planer & Kollegen in den meisten Fällen nicht ihr Ziel. In vielen Fällen werden die Coronahilfen nicht ausreichen, die vorliegenden Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) zu beseitigen. In diesen Fällen besteht die Insolvenzantragspflicht unverändert fort. Nur vielen Unternehmer und auch deren Beratern ist das so nicht bekannt. Die Folge: Unternehmer und Berater begehen dann Insolvenzverschleppung, was zu möglichen strafrechtlichen Folgen führen kann aber auch zur persönlichen Haftung für die hieraus entstehenden Schäden. Die Haftungsbegrenzung einer GmbH wirkt damit nicht mehr. Und wenn Coronahilfen...

Haftbefehl wegen Schulden? Das muss doch nicht sein!

In der Bild am Sonntag stand jüngst auf der Titelseite ganz groß: »Eva Herman - Haftbefehl wegen Schulden gegen ihren Mann« Auf der Seite 10 im Inneren der Sonntagszeitung stand dann weiter »Offenbarungseid, sonst Beugehaft«. Eva Hermanns Ehemann zappelt in der Schuldenfalle. Vielleicht hätte ihn die rechtzeitige Lektüre eines neuen Schuldner-Ratgebers vor dem Haftbefehl retten können: „Mittel gegen Titel” zeigt, wie man selbst in solche einer Situation den Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Selm. – Offenbarungseid ist die mittlerweile überholte Bezeichnung für die Eidesstattliche Versicherung (EV) des Schuldners. Bei der Abgabe der EV muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Grund: Der Gläubiger soll wissen, von welchen aktuellen Vermögensverhältnissen er bei seinem Schuldner ausgehen muss und über welches Einkommen (zum Beispiel Lohn oder Gehalt, Arbeitslosengeld, Bankkonten) der Schuldner verfügt, damit...

Es gibt ein Leben nach der Pleite oder Insolvenz

Eine wirtschaftliche Pleite oder die Insolvenz wird gerade bei uns in Deutschland noch immer als schändliches, katastrophales Ende einer unternehmerischen Karriere betrachtet, gegen das sich die Betroffenen mit Händen und Füßen wehren. Dabei ist eine Pleite zwar kein erstrebenswerter, aber dennoch nicht ungewöhnlicher Vorgang, gegen dessen Folgen man sich bestens schützen kann. Denn auch ein Pleitegänger hat das Recht, später aufs Neue durchzustarten. Schließlich haben die meisten, die heute als erfolgreiche Unternehmer als Vorbilder hingestellt werden, zu Beginn ihrer Laufbahn ein oder gleich mehrere Unternehmen in den Sand gesetzt. Mit seinem Ratgeber „Mach Pleite und starte durch” gibt Erfolgsautor Wolfgang Rademacher den Betroffenen wertvolle Tipps und Hinweise, wie sie das Beste aus der vermeintlich hoffnungslosen Lage machen können. Selm. - Böse Zungen behaupten ja, Hängebackengesichter sei für das Überbringen katastrophaler...

Wenn der Kuckuckskleber dreimal klingelt...

»Rettung in der Zwangsvollstreckung« hält, was der Titel verspricht: praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Schutz vor Pfändung und Eidesstattlicher Versicherung. Selm. – Ach, manchmal könnte man es sich bei einer Buchbesprechung so richtig einfach machen. »Seht her«, ließe sich sagen, »der Titel hier sagt wirklich alles; der Inhalt hält, was auf dem Buchdeckel versprochen wird – mehr braucht ihr doch nicht zu wissen!« Wolfgang Rademachers aktueller Praxis-Ratgeber wäre ein guter Kandidat für einen derart kurzen Rezensions-Prozess, denn sein Titel trifft den Nutzen-Nagel wirklich auf den Kopf: »Rettung...

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