impressumspflicht

Zur Impressumspflicht auf geschäftlichen Netzwerken

Am 27.06.2014 urteilte das LG Stuttgart über die negative Feststellungsklage eines Rechtsanwalts. Dieser wollte sich gegen die Abmahnung eines Kollegen wehren. Diese Abmahnung beanstandete unter anderem das Fehlen eines Impressums auf der Profilseite des klagenden Rechtsanwalts in dem geschäftlichen Netzwerk XING. Das LG Stuttgart (Az.: 11 O 51/14) wies die Klage ab und verschärft somit die Anforderungen, welche die Impressumspflicht an die Betreiber von Webseiten und Seiten auf sozialen Netzwerken stellt. Sachverhalt: Die Parteien stritten im vorliegenden Fall zum einen über die Pflicht auf der Seite eines geschäftlichen Netzwerks ein Impressum vorzuhalten und zum anderen über die Anforderungen der Erkennbarkeit und Erreichbarkeit eines solchen Impressums. Kläger war ein, in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätiger Rechtsanwalt. Auf dessen Profil in dem geschäftlichen Netzwerk XING fand sich neben Angaben zu seiner Person...

Rechtsanwalt braucht im Impressum keine Berufshaftpflicht angeben

Müssen Rechtsanwälte in dem Impressum ihrer Kanzlei ihre Berufshaftpflichtversicherung angeben? Hierzu gibt es ein Urteil des LG Dortmund. Anbieter sollten vorsichtig sein. Im vorliegenden Fall hatte ein Anwalt nicht seine Berufshaftpflichtversicherung auf seiner Kanzlei-Webseite angegeben. Dies fiel einem Berufskollegen auf, der ihm daraufhin eine Abmahnung zuschickte. Damit gab er sich nicht zufrieden: Er forderte ihn darüber hinaus zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Das sah der Anwalt jedoch nicht ein und es kam zum Prozess. Sein Kollege beantragte beim Landgericht Dortmund den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Er hatte damit allerdings keinen Erfolg. Das Landgericht Dortmund lehnte in seiner Entscheidung vom 26.03.2013 den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab (Az. 3 O 102/13). Der gerügte Verstoß gegen die Vorschrift des § 2 Abs. 1 DL-InfoV liege nicht vor. Dies ergibt sich nach Auffassung des Gerichtes daraus,...

Der Impressum-Check für Ihre Webseite

Das Impressum ermöglicht einem Webseitenbesucher den Betreiber dieser eindeutig identifizieren zu können. Bei geschäftlichen Webseiten ist ein Impressum zwingen vorgeschrieben. Jedoch stellt sich die Frage: Ab wann gilt eine Website als geschäftlich? Die Frage ist leicht beantwortet - sobald irgendeine Gewinnerzielung hinter der Website steht. Doch auch kleinere Werbebanner, auf privaten Websites, werden als Gewinnerzielung gesehen! Damit Missverständnisse von Anfang an ausgeschlossen werden, sollten rechtlichen Problemen durch ein Impressumscheck entgegengewirkt werden. Das Teledienstgesetz enthält alle nötigen Angaben für ein Impressum. Jedoch haben Sie als Unternehmer sicherlich nicht alle Zeit der Welt, um sich durch sämtliche Paragraphen zu lesen. Daher hat Ihnen die neue Lektion die wichtigsten Pflicht-Angaben zusammengefasst und verständlich dargestellt. Denn das Impressum wird fälschlicherweise oft mit dem "Kontakt" gleichgesetzt,...

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