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Forderungsverlust durch Forderungsverjährung zum 31.12.2012 verhindern

Wie jedes Jahr gehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen am 31. Dezember Forderungen in mehrstelliger Millionenhöhe wegen Verjährung verloren. Der Grund: Das Unwissen der Gläubiger über die geltenden Verjährungsvorschriften. Weiterhin verfügen viele Unternehmen noch immer über ein professionelles Forderungsmanagement und verzögern die Einleitung des Mahnverfahrens so lange, bis zum Fristablauf. Für die meisten Forderungen gilt die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist, und die liegt bei drei Jahren. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahre 2009 zu verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem eine Forderung entstanden und fällig geworden ist. Das heißt, eine erbrachte Leistung, die zum Beispiel zum Anfang oder zur Mitte eines Jahres erbracht wurde, setzt die Verjährungsfrist erst zum Jahresende in gang. Nutzen Sie unseren online Verjährungsrechner...

Damokles-Schwert Forderungsverjährung – und was Unternehmen dagegen tun sollten

Viele Unternehmen schieben einen Berg offener Forderungen vor sich her. Mangels personeller Ressourcen und Know-how wird die Bearbeitung im Unternehmen verschleppt; aus Angst vor den Kosten scheuen sich die Unternehmen, ihre offenen Forderungen professionellen Dienstleistern wie evocate Inkasso GmbH zu übergeben. Dadurch gerät auch der Entstehungszeitpunkt der Forderung aus dem Blickfeld. Nicht nur, dass der Umsatz im jeweiligen Jahr fehlt, es droht auch noch die Gefahr der Verjährung. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Ihr Schuldner das Entgelt für die erbrachte Leistung nicht eine unbegrenzt lange Zeit zahlen muss. Die meisten Forderungen verjähren bereits nach drei Jahren, genauer gesagt nach drei Jahren beginnend mit Ende desjenigen Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Dann kann Ihr Schuldner Ihnen gemäß § 214 Abs. 1 BGB die Zahlung Ihrer Rechnung verweigern. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Eintritt der Verjährung...

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