haushaltsnahe dienstleistungen

Handwerkerrechnungen nicht bar begleichen

Die Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. - informiert: München. Der Frühling ist da und weckt bei vielen die Lust auf frischen Wind in Haus und Garten. Der Vorgarten soll neu angelegt werden? Das Bad braucht neue Kacheln? Wohnräume benötigen einen Anstrich? „Ganz egal, ob kleine Verschönerung oder größere Maßnahme“, betont Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.): „Handwerkerkosten für Erhalt und Renovierung können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.“ Bis zu 6000 Euro pro Jahr berücksichtigt das Finanzamt. „Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten“, erläutert die Steuerexpertin: „So kann der Steuerzahler bis zu 1200 Euro gut machen.“ Nicht nur Eigentümer, auch Mieter können profitieren. Entscheidend ist letztlich nur, dass der Wohnraum vom Steuerzahler selbst genutzt wird. Daher sind auch selbst genutzte Ferienwohnungen (auch im europäischen Ausland)...

Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Heimbewohner

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können die Steuerlast um bis zu 4.000 Euro pro Jahr senken. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, kommt dies oftmals auch für Bewohner eines Senioren- oder Pflegeheimes in betracht. Seit kurzem gilt das sogar für das Zubereiten und Servieren von Speisen in Einrichtungen dieser Art. Persönliche Dienste im Rahmen der Pflege und Betreuung wie die Hand- und Fußpflege können zu den steuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen zählen. Das gleiche gilt für Arbeiten, die zum Bereich eines Haushalts gehören. Hierbei ist etwa an die Reinigung der Wäsche oder der eigenen Wohnung in einem Seniorenheim zu denken. Aber auch kleine Botengänge einer Haushaltshilfe oder deren Begleitung von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen bei Einkäufen oder Arztbesuchen fallen unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen. Vor...

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