haushaltsnahe Dienstleistung

RundumService Miebach Ihr Partner für Hausmeisterservice, Gebäudereinigung und Haushaltshilfe in Düsseldorf

In aufgeräumten und sauberen Räumen zu leben und zu arbeiten ist ein Wunsch, den wir alle haben. Doch oft fehlt die Zeit oder man ist gesundheitlich eingeschränkt, um regelmäßig zu wischen, zu putzen und sorgfältig aufzuräumen. Und auch wenn es um den Garten geht, kommt die Pflege manches Mal zu kurz. RundumService Miebach übernimmt diese Aufgaben gerne für Sie. Ob am Arbeitsplatz oder zu Hause, wir bleiben solange, bis alles Ihren Vorstellungen entspricht. Wir unterstützen Sie bei den täglichen Aufgaben im Leben, die Reinigung Ihrer Räume und bei der Pflege Ihres Gartens. Wir sind Ihr verlässlicher Partner rund um Haus und Garten – von der Privatwohnung bis zur gewerblichen Immobilie, vom kleinen Garten bis zur Parkanlage: Wir haben das Equipment und bieten das Know How, das unsern Service zur Rundum-Betreuung macht. Rundumservise Miebach garantiert Zuverlässigkeit und Diskretion und sind mit Engagement und Freude bei der...

Tierarzttätigkeit keine haushaltsnahe Dienstleistung

Honorare, die ein Tierarzt für seine Tätigkeiten verlangt, sind keine haushaltsnahe Dienstleistung. Nach dem Einkommensteuergesetz können für haushaltsnahe Dienstleistungen jährlich maximal 4.000 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Honorare, die ein Tierarzt für seine Tätigkeiten verlangt, zählen nicht dazu. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, urteilte das Finanzgericht Nürnberg entsprechend (Urteil vom 04.10.2012, Az.: 4 K 1065/12). Das Gericht machte deutlich, dass haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften Tätigkeiten sind, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Erledigung typisch hauswirtschaftlicher Tätigkeiten durch Dritte gefördert werden, nicht jedoch sonstige Dienstleistungen, die regelmäßig...

Computerservice steuerlich absetzbar - die Neuregelung der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“

Mit der seit dem 01.Januar 2009 geltenden Regelung der Absetzbarkeit von "Haushaltsnahen Dienstleistungen" hat die Bundesregierung den Satz für die Absetzbarkeit verdoppelt. Somit können seit Jahresbeginn 2009 bis zu 1.200 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Jan Reichelt, Inhaber des PC-Dienstleisters "Computer / Service / Göppingen", gibt Ihnen einige Tipps, was zu beachten ist: "Viele Kunden, welche bisher Dienstleistungen und Service rund um Computer, Notebook, Netzwerk und Telekommunikation in Anspruch genommen haben, wissen nicht, dass diese auch bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Es herrscht noch die allgemeine Annahme, nur Dienstleistungen wie Maler- und Renovierungsarbeiten oder auch Haushaltshilfen und Reinigungsarbeiten seien steuerlich absetzbar", sagt Jan Reichelt. "Doch dass seit dem 01.01.2009 eine einheitliche Regelung durch die Bundesregierung getroffen wurde, und somit...

MyHammer gibt Tipps zur Steuerersparnis bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen

MyHammer gibt Tipps zur Steuerersparnis bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen • Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen • Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet Berlin, den 13. Januar 2009 – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks-...

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