grundschuldbesicherte Kapitalanalgen

Grundschuldbesichertes Darlehen als Kapitalanlage: Mitbesitzeinräumung und wirksamer notarieller Verwahrauftrag erforderlich

Aus gegebenen Anlass macht Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) darauf aufmerksam, dass zur Besicherung der Kapitalanleger die Mitbesitzeinräumung am Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen voraussetzt. Dies bedingt zunächst, dass überhaupt ein Grundschuldbrief ( als Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der von dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 62, 57, 54e BeurkG einen schriftlichen Verwahrauftrag an den Notar als Verwahrer voraus, worauf die BaFin aktuell ( Dezember 2018 ) hinweist. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein...

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