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Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Kann ein Mensch mehr als ein Arbeitszimmer nutzen?

Seit Jahren ist die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer immer wieder Streitthema zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und beschäftigt daher immer wieder auch die Finanzgerichte. Größe des Arbeitszimmers, Arbeitszimmer im Keller, zeitlicher Nutzungsumfang, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, all dies sind Fragen, die durch die Finanzgerichte nicht immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden wurden. Jetzt hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Entscheidung zum ersten Mal mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Kosten für zwei Arbeitszimmer in zwei Wohnungen an unterschiedlichen Orten steuerlich absetzbar sind. In seiner Pressemitteilung vom 20. April 2015 weist das Finanzgericht Rheinland-Pfalz darauf hin, dass mit Urteil vom 25. Februar 2015, 2 K 1595/13, entschieden wurde, dass ein Steuerpflichtiger- auch wenn er aus beruflichen Gründen zwei...

Steuerrecht: Finanzgericht Niedersachsen: Scheiden tut weh, mehr denn je

Eine Ehescheidung kann schnell teuer werden. Bereits bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen summieren sich die Anwalts- und Gerichtskosten schnell auf Beträge im vierstelligen Bereich. Familiäres Zusammenleben und Ehe sind aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen. An durch die private Lebensführung verursachten Kosten lässt sich der Fiskus grundsätzlich nicht beteiligen, es sei denn, diese stellen für den Steuerpflichtigen eine außergewöhnliche Belastung dar. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, so wird auf Antrag die Einkommenssteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt (außergewöhnliche Belastungen) vom Gesamtbetrag der...

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