ezigarette

Mit der eZigarette Nichtraucher werden

Der Trend „Nichtraucher“ zu sein hält in Deutschland immer weiter an. Doch nicht immer ist es so einfach mit dem Rauchen aufzuhören. Die Lösung: die eZigarette. Wer nicht aus eigener Kraft mit dem Rauchen aufhören kann, für den könnte die eZigarette genau das richtige sein. Raucher, die bislang immer wieder am Aufhören gescheitert sind, sprechen häufig davon, dass sie in bestimmten Situationen einfach nicht wissen wohin mit ihren Händen. "Dann macht man sich eben eine Zigarette an", sagen sie immer wieder. Mit der eZigarette ist genau diese Möglichkeit gegeben, nur mit dem Unterschied, dass man sich und seinem Körper keine schädigenden Substanzen zuführt, wie es bei einer echten Zigarette der Fall ist. Wer also unbedingt dieses Sicherheitsgefühl durch eine Zigarette in der Hand braucht, für den ist die eZigarette goldrichtig. Wieder andere Raucher berichten, dass es einfach die Entspannung ist, die mit dem Genuss einer Zigarette...

Hallotel startet mit der Vermarktung seiner E-Zigarette XOOM

Langen, den 01.10.2012. Das seit 15 Jahren im Herzen des Rhein-Main-Gebietes ansässige Vertriebsunternehmen Hallotel Deutschland GmbH startetete zum 01.10.2012 mit der bundesweiten Vermarktung seiner E-Zigarette mit der hauseigenen Marke XOOM unter www.xoom-smoke.com. Bei XOOM kommt kein Rauch sondern Dampf zum Einsatz, der das Resultat eines Erwärmungsprozesses im Inneren ist. Die Flüssigkeit aus welcher der Dampf entsteht nennt sich E-Liquid und besteht zum Großteil aus Wasser. Geschmacksstoffe sorgen außerdem dafür, dass der Dampf seinen Geschmack bekommt. Aktuell bietet XOOM folgende Geschmacksrichtungen an: Tabak, Menthol, Cocos und Apfel. Auf diese Weise bekommen auch Genießer, die eigentlich keine Raucher sind die Möglichkeit, nikotinfreien XOOM zu rauchen. Raucher hingegen können sich mit der Wahl der Nikotin enthaltenden E-Liquids einen Vorteil im Kampf gegen das Rauchen schaffen. Durch den Konsum von Nikotin nämlich schwinden...

Rechtsexperten bringen Licht in die Debatte um die eZigarette

(ddp direct)Die juristische Front gegen eine Einstufung der elektrischen Zigarette als Arzneimittel wird immer breiter. Nun haben sich auch die Autoren der renommierten Beck'schen Kurz-Kommentare zu Wort gemeldet. Das Ergebnis: Die Einschätzungen der Bundesregierung und des Landes NRW zur eZigarette stehen auf sehr dünnem Eis. Die Kommentatoren definieren für die elektrische Zigarette eine überwiegend objektive Zweckbestimmung: Wird eine Elektronische Zigarette nicht als Mittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet bzw. präsentiert ..., kann sie nicht als Präsentationsarzneimittel ... eingestuft werden. Steht eine pharmakologische Wirkung aufgrund der stofflichen Zusammensetzung und Dosierung nicht fest oder fehlt es an einer betreffenden therapeutischen Zweckbestimmung, kann sie nicht als Funktionsarzneimittel qualifiziert werden. (Kügel / Müller / Hofmann Arzneimittelgesetz: AMG Kommentar, C.H. Beck 2012, Seite 89) Da die eZigarette...

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