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Sicherheit vor Diebstählen / Schützen Sie sich mit Alarmanlagen vom Experten

Mehr als 150.00 Einbrüche wurden alleine im Jahr 2014 in Deutschland verzeichnet. Das ist ein erschreckender Rekordwert, den die Polizei in Ihren aktuellen Statistiken veröffentlicht hat. Und es ist, laut aktuellen Aussagen der Polizei, nicht davon auszugehen, dass die Zahlen der Wohnungseinbrüche sinken werden. Ganz im Gegenteil: Ein weiterer Anstieg ist nicht auszuschließen. Die neue Ermittlung der Vorjahreszahlen wird im nächsten Monat veröffentlicht. Leider wird die Polizei in den meisten Fällen erst alarmiert, wenn bereits eingebrochen wurde. Doch auch dann ist der Fall noch lange nicht geklärt, denn die Statistiken belegen außerdem, dass die Aufklärungsquote der Diebstähle in der Regel bei unter 20 Prozent liegt. Um sein Hab und Gut zu schützen, ist daher eine Alarmanlage eine sinnvolle Investition. Hochwertige und verlässliche Einbruchmelde-Anlagen liefert die ETM Service GmbH aus Herne, die bereits seit vielen Jahren im Bereich...

Elektro Check - Gesetzliche Grundlagen

Warum muss denn überhaupt geprüft werden? Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, welches zudem die Ermächtigungsgrundlage für weiterführende Rechtsverordnungen liefert. ArbschG § 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Für elektrische Betriebsmittel wird diese Forderung in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert, die in der Bundesrepublik Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und deren Benutzung durch den Arbeitnehmer regelt. Den jeweiligen Stand der Technik geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wieder, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Ausschuss für Betriebssicherheit...

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Warum muss denn überhaupt geprüft werden? Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, welches zudem die Ermächtigungsgrundlage für weiterführende Rechtsverordnungen liefert. ArbschG § 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Für elektrische Betriebsmittel wird diese Forderung in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert, die in der Bundesrepublik Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und deren Benutzung durch den Arbeitnehmer regelt. Den jeweiligen Stand der Technik geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wieder, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Ausschuss für Betriebssicherheit...

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