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Maklerprovision wird nun auch bundesweit einheitlich geteilt

In Baden-Württemberg teilen sich üblicherweise Verkäufer und Käufer von Immobilien die Maklerprovision von 7,14 Prozent. Jede Partei trägt somit 3,57 Prozent der Kosten. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt nun auch bundesweit, dass sich private Verkäufer und Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision teilen. Bei der Aufteilung der Maklerprovision sind jedoch mehrere Varianten zulässig. Geschäftsführer Michael Lindenmayer von Lindenmayer Immobilien weiß, welche das sind. "Verkaufen wir ein Haus für 400.000 Euro, fällt eine Maklerprovision von 28.560 Euro an", erklärt Michael Lindenmayer, "das entspricht für Verkäufer und Käufer einer Summe von jeweils 14.280 Euro". Die Maklercourtage ist natürlich nur zu zahlen, sofern es zu einem erfolgreichen Abschluss des Geschäfts kommt. "Ich finde die Regelung richtig, dass Verkäufer und Käufer sich nun auch bundesweit einheitlich die Kosten teilen müssen. Das neue Gesetz...

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