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Regionale Online-Community für Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement

Unter "www.buergerjoker-osthessen.de" gibt es in Osthessen ein virtuoses Online-Community-Portal, das seinesgleichen sucht und wo ein Jeder die Zukunft dieser Region mitgestalten kann – mit Herz und Hirn Was der Fuldaer Diplom Informatiker Helge Mühr (37) nach dreijähriger Entwicklungsarbeit an den Start gebracht hat, hebt sich schon optisch und in seiner multimedialen Funktionalität und interaktiven Dramaturgie von den üblichen Bürgerbeteiligungsmedien im Land ab. Das hat viel mit Mühr selber zu tun. Ihm geht es nicht nur um ein Produkt, sondern auch um Geschichten, Gefühle und Werte. "Man muss nicht nur die Köpfe", sagt er, "sondern auch die Herzen der Bürger gewinnen." Der "BürgerJoker", so der Markenname des Community-Netzwerkes, soll künftig der Ort sein, wo sich die Bürger, ihre Politiker und die kommunale Verwaltung begegnen, aber auch Unternehmen, Organisationen und Vereine mit ihrer sozialen Verantwortung. Wo es um lokale...

Europäische Bürgerinitiative: Europas Feigenblatt

Seit 1. April ist die im EU-Vertrag (Art. 11 Abs. 4) vorgesehene "Europäische Bürgerinitiative" in Kraft. Diese sieht vor, dass sich die Europäische Kommission mit einem Anliegen befassen muss, wenn es von einer Million EU-Bürger unterstützt wird. Zudem muss ein bestimmtes Quorum in wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten erreicht werden. Florian Weber, Vorsitzender der Bayernpartei, erklärt hierzu: "Dieser zaghafte Versuch, etwas mehr Demokratie in Brüssel zu etablieren, ist natürlich im Grundsatz zu begrüßen. Man muss aber auch ganz nüchtern feststellen, dass dieses Initiativrecht weit von dem entfernt ist, was man als Volksbegehren bezeichnen könnte. Die EU-Kommission muss sich lediglich mit dem Vorschlag befassen, eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht. Auch gibt es keine Möglichkeit, einen Volksentscheid oder ähnliches zu erwirken. Insofern besteht auch die Gefahr, dass durch dieses Instrument die Diskussion um eine...

Demokratie: Kümmert euch drum!

"Träger der Staatsgewalt ist das Volk. Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund." So steht es in Artikel 2 der Bayerischen Verfassung. Auch das Grundgesetz sieht es ganz ähnlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt." (Art. 20 Abs. 2) Dabei ist der Verweis auf Abstimmungen im Grundgesetz kaum mehr als ein besonders zynischer Witz. Denn Volksbegehren oder Volksentscheide sind in der deutschen Verfassung überhaupt nicht vorgesehen - vom praktisch völlig unbedeutenden Fall einer größeren Länderneugliederung einmal abgesehen. Auch in Bayern sind Volksentscheide eher die Ausnahme. In 65 Jahren wurden die bayerischen Bürger nur zehnmal zu insgesamt 14 Abstimmungen an die Urnen gerufen. Zieht man noch Entscheidungen über unbedeutende redaktionelle Änderungen an der Bayerischen Verfassung ab (z.B. die Streichung von Art. 47 Abs. 4 Satz 2, wonach die Staatsregierung...

Vorwahlen: Bezirksverband München beschreitet neue Wege

Die Neuwahlen des Vorstands waren im wesentlichen eine Formsache beim Münchner Bezirksparteitag am 13. November. Einstimmig wurde der Vorsitzende Thomas Hummel wiedergewählt, ebenso seine Stellvertreter Dr. Caroline Schwarz, Georg Weiß und Jaroslav Curlisca und Schatzmeister Richard Schöps. Das Schriftführeramt übernimmt Andreas Niedermeier, der bisherige Amtsinhaber Gerhard Schaffarczyk stand aus beruflichen Gründen nur noch als Stellvertreter zur Verfügung. In der kurzweiligen Veranstaltung im Wirtshaus Bräugirgl neben der BP-Landesgeschäftsstelle wurde auch für ein ansprechendes Rahmenprogramm gesorgt: Kabarettist Holger...

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