billigstromanbieter

Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden

Kaarst, 24.10.2013 - Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Desweiteren dürfen Stromanbieter Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des Folgejahres verrechnen. Diese verbraucherfreundliche Entscheidung zugunsten der Stromkunden hat das Landgericht Düsseldorf unter dem Az: 14c O 122/13 mit Datum vom 24.09.2013 erlassen. Geklagt hatte die Firma Stromio GmbH gegen einen Mitbewerber auf dem Markt der sogenannten Billigstromanbieter, die Firma ExtraEnergie GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen nach § 5 UWG sowie Verstoß gegen § 41 Abs. 2 S.2 EnWG. In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall setzte die ExtraEnergie GmbH gegenüber ihrem Stromkunden trotz des erheblich geringeren Verbrauchs im Vorjahr die monatlichen Abschlagszahlungen für das folgende Belieferungsjahr in gleicher...

Billigstrom hilft sparen!

Stromkunden gelten als weit weniger wechselfreudig als beispielsweise die Kunden der Mobilfunkanbieter. Die Stromanbieter wissen das und richten ihre Geschäftspolitik danach aus. Während ein Mobilfunkanbieter bei zu hohen Preisen mit einer massenhaften Abwanderung von Kunden rechnen muss, vertrauen Stromlieferanten oft auf die erheblich geringere Wechselbereitschaft der Kunden. Die Strategie ist einfach, aber leider allzu oft sehr erfolgreich: Mit günstigen Angeboten ködern, anschließend die Preise erhöhen! Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie regelmäßig auf www.billigstromanbieter.net die Angebote der Billigstromanbieter prüfen. Dazu benötigen Sie nur wenige Sekunden Zeit. Sie brauchen lediglich Ihren geschätzten Jahresverbrauch und Ihren Wohnort anzugeben. Der Strompreisrechner findet für Sie die günstigsten Billigstromangebote. Mehr als 8000 Tarife der rund 800 Stromanbieter sind in der Datenbank enthalten. Sicherlich finden...

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