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Unterhalt nach Abbruch des Studiums

Auch wenn ein Kind sein Studium abbricht, hat es Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, während es auf einen Ausbildungsplatz wartet. Allerdings muss die avisierte Ausbildung zielgerichtet und planvoll aufgenommen werden. Der Vater müsse diese Verzögerung des Ausbildungsbeginns hinnehmen, so das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 12. Januar 2010 (Az: 8 WF 274/09). Nach Abbruch ihres zweisemestrigen Studiums der Finanz- und Wirtschaftswissenschaften verlangte die Tochter vom Vater Kindesunterhalt für die Zeit, in der sie auf ihren Ausbildungsplatz wartete. Sie bewarb sich während einer Zeit von zehn Monaten wiederholt um einen Ausbildungsplatz bei einem Steuerberater oder im Bank- und Finanzdienstleistungsbereich. Das Amtsgericht hatte ihr den Ausbildungsunterhalt versagt, da dieser nur während der Zeit der Ausbildung geschuldet werde. Sie habe während dieser zehn Monate aber gerade in keinem Ausbildungsverhältnis gestanden....

Keine Kinderfotos ins Netz

Der nichtsorgeberechtigte Vater darf ohne Zustimmung der Mutter keine Fotos des gemeinsamen Kindes auf eine öffentlich zugängliche Internetseite stellen. Dies gilt für Seiten, bei denen sich jeder kostenfrei anmelden kann, so das Amtsgericht Menden in seinem Urteil vom 3. Februar 2010 (Az: 4 C 526/09). Der nichteheliche Kindsvater stellte auf eine Internetseite Fotos seines anderthalb Jahre alten Kindes. Auf diese Seite kann jeder zugreifen, der sich zuvor kostenfrei anmeldet. Die allein sorgeberechtigte Kindsmutter war mit dieser Veröffentlichung nicht einverstanden und verklagte als Vertreterin des Kindes den Vater darauf, die Fotos nicht mehr im Internet zu veröffentlichen und zu verbreiten. Das Gericht gab ihr Recht. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes werde durch eine Veröffentlichung des Bildes verletzt, da der Vater nicht die erforderliche Einwilligung der allein erziehungsberechtigten Mutter gehabt habe. Sei der Abgebildete nämlich...

Unterhalt bei Studium mit unehelichem Kind

Setzt die Mutter eines unehelichen Kindes ihr Studium fort, kann ihr auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus ein Unterhaltsanspruch zustehen. Die Gründe für eine solche Verlängerung des Unterhaltsanspruchs müssen nicht unbedingt kindsbezogen, sondern können auch elternbezogene sein, erläutert das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 13. August 2009 (Az. 10 UF 360/09). Gestritten wird um den Unterhaltsanspruch der Mutter eines 2004 geborenen unehelichen Kindes. Die Mutter hatte nach einer Betreuungspause von vier Semestern ihr Lehramtsstudium wieder aufgenommen. Der Abschluss war für den Juli 2010 geplant. Sie forderte ab August 2008 Unterhalt in Höhe von 770 Euro. Das Familiengericht gestand ihr diesen in Höhe von 428 Euro zu. Dagegen wandte sich der Vater mir der Begründung, dass nicht die Betreuung des Kindes, sondern das Studium sie an der Erwerbstätigkeit hindere. Der zuerkannte Unterhalt stelle de facto einen...

Erfolgsebook- Internationale Heirats - und Scheidungsparadiese

In einem alten Radio-Eriwan-Witz wird angefragt, ob man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen könne? Bei der Hochzeit sei ja auch keiner dabei gewesen… Radio Eriwan musste damals verneinen, unser umfassender Report über Scheidungs- und Heiratsparadiese dagegen weiß es besser. Er nennt weltweite Scheidungsmöglichkeiten wie: • Scheidung ohne Anwalt • Scheidung auf dem Postweg • Scheidung in nur 7 Wochen • Scheidung in sogar nur 24 Stunden • Scheidung ohne Scheidungsgrund • Do it yourself Scheidung • Der beste Scheidungsort für hohe Abfindungen • Und vieles andere mehr Der neue Spezialreport: INERTNATIONALE-...

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